DAkkS stellt Akkreditierungsfähigkeit des DAW-Standards fest

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat in ihrem Bescheid vom 25.04.2022 die Akkreditierungsfähigkeit des DAW-Standards „Geprüfte Qualität in Spielhallen – Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement“ festgestellt. In der Begründung heißt es dazu, dass nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Nachweise der Programmprüfungsausschuss zu dem Ergebnis kam, dass der eingereichte DAW-Standard die entsprechenden Anforderungen gemäß Akkreditierungsstellengesetz erfüllt und dem Antrag auf Feststellung der Akkreditierungsfähigkeit des DAW-Standards entsprochen wurde.

Zertifizierungsstellen können nun bei der DAkkS einen Antrag auf Akkreditierung bzw. Erweiterung ihrer bestehenden Akkreditierung zum DAW-Standard unter der Akkreditierungsnorm DIN EN ISO/IEC 17065 stellen. Im Zuge des Antragsverfahrens hatten sowohl die TÜV Rheinland Cert GmbH als auch die ClarCert GmbH in einem Letter of Intent gegenüber der DAkkS erklärt, sich für den DAW-Standard akkreditieren zu lassen.

Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes DAW, dazu: „Der Dachverband DAW hat sich mit seiner Qualitätsinitiative der Deutschen Automatenwirtschaft seit langem für die Zertifizierung von Spielhallen und die Anerkennung als Regulierungskriterium eingesetzt. Wir freuen uns, dass jetzt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Akkreditierungsfähigkeit des DAW-Standards festgestellt hat“.