Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in Thüringen: Gemeinsames Statement von DAW-Vorstandsprecher Georg Stecker und Vorstand Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. (AV) Tobias Schneegans

In der Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 2. Juli 2021 erfolgte die zweite abschließende Lesung zum Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrag 2021.

Das neue Regelwerk für das terrestrische Glücksspiel greift den Qualitätsgedanken des Glücksspielstaatsvertrages 2021 auf und setzt auf nachhaltigen Spieler- und Verbraucherschutz. So werden die Anforderungen an das gewerbliche Spiel nachgeschärft und präzisiert. Der Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wurde vergrößert und nunmehr genau definiert. Den verantwortungsvollen Anbietern wird gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, ihre Betriebe zertifizieren zu lassen. Mittels einer Zertifizierung besteht für den Anbieter die Möglichkeit, von einzelnen Einschränkungen befreit zu werden.

An der Anhörung zum Gesetzesentwurf hatten 31 Expertinnen und Experten teilgenommen, unter ihnen Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW), und Tobias Schneegans, Vorstand Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. (AV). In einem gemeinsamen Statement kommentieren die beiden Branchenvertreter die neue Fassung des Gesetzentwurfs nun wie folgt:

„Der neue Gesetzentwurf rückt die Qualität einer Spielhalle stärker als bisher in den Fokus. Das ist eine erfreuliche Nachricht für das legale Spielangebot in Thüringen sowie für den Jugend- und Spielerschutz, der sich ausschließlich durch qualitative Kriterien stärken lässt. Gleichzeitig wird durch die Entscheidung, bei der Regulierung stärker auf qualitative Kriterien zu setzen, die Qualität des Spielhallenmarktes in Thüringen insgesamt weiter gesteigert und der Erhalt ordentlicher Betriebe mit einem nachweislich besonders hohen Maß an Spieler- und Jugendschutz ermöglicht. Mit Blick auf die Erfüllung des wichtigen Kanalisierungsauftrags aus dem Glücksspielstaatsvertrag ist das ein vorausschauender und sehr begrüßenswerter Schritt.“