Als verantwortungsbewusster Anbieter legt betway großen Wert auf eine faire und sichere Ausgestaltung seines Sportwettenangebots, um seinen Kunden ein positives Wetterlebnis bieten zu können.
Betways qualitativer Ansatz bei der Ausgestaltung seines Sportwettenangebots wurde vor der Erteilung der Konzession am 9. März 2021 eingehend durch die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Darmstadt und das 16-köpfige Glücksspielkollegium überprüft.
Neben der Zuverlässigkeit von betway sind die Maßnahmen zum Spielerschutz und zur Spielsuchtprävention ein wesentlicher Bestandteil der weltweiten Tätigkeit des Unternehmens.
Betway ist damit einer von wenigen in Deutschland konzessionierten Anbietern von Online-Sportwetten. Das Unternehmen, das zur Super Group gehört, ist offizieller Sportwettenpartner der Bundesligisten VfB Stuttgart und Hertha BSC.
Hambach & Hambach stand betway bei diesem Unterfangen mit einem Team um den Gründungspartner Dr. Wulf Hambach, Salary Partner Dr. Stefan Bolay und Associate Yannick Skulski beratend zur Seite.
Über betway
Die Betway Group ist führender Anbieter von innovativem, unterhaltsamem und spannendem Entertainment in den Bereichen Sportwetten, Spielautomaten und E-Sport-Wetten. Das Unternehmen gehört zur Super Group (www.sghc.com), der Holdinggesellschaft von Betway. Es wurde 2006 gegründet, ist in zahlreichen regulierten Online-Märkten tätig und besitzt Lizenzen in Ländern wie Großbritannien, Malta, Italien, Dänemark, Spanien, Belgien, Deutschland und Irland. Mit Sitz in Malta und Guernsey und Unterstützung aus London, der Isle of Man und Kapstadt umfasst das Betway-Team über 2000 Mitarbeiter.
Über Hambach & Hambach
Seit über 15 Jahren ist Hambach & Hambach in den gesamten Time-Branchen – Telekommunikation, Internet, Medien & Entertainment – tätig. Durch ihre langjährige Arbeit auf höchstem Niveau konnte die Kanzlei den Ruf erwerben, weltweit eine der führenden Kanzleien in diesem Bereich zu sein. Beispielhaft ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache „Carmen Media“ (Rechtssache C-46/08), infolge derer das Glücksspielrecht in Deutschland überarbeitet werden musste.