Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in NRW: Gemeinsames Statement von DAW-Vorstandsprecher Georg Stecker und DAV-Vorstand Horst Hartmann

In der morgigen Plenarsitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen steht die erste Lesung zum Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrag auf dem Programm. Die Fassung des Gesetzentwurfs, der öffentlich zugänglich ist, setzt auch die Ergebnisse der Verbändeanhörung am 1. März um. An der Anhörung hatten mehr als zwanzig Expertinnen und Experten teilgenommen, unter ihnen Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW), und Horst Hartmann, Vorstand Deutscher Automaten-Verband e.V. (DAV). In einem gemeinsamen Statement kommentieren die beiden Branchenvertreter die neue Fassung des Gesetzentwurfs nun wie folgt:

„Der neue Gesetzentwurf rückt die Qualität einer Spielhalle stärker als bisher in den Fokus. Das ist eine erfreuliche Nachricht für das legale Spielangebot in Nordrhein-Westfalen sowie für den Jugend- und Spielerschutz, der sich ausschließlich durch qualitative Kriterien stärken lässt. Gleichzeitig wird durch die Entscheidung, bei der Regulierung stärker auf qualitative Kriterien zu setzen, die Qualität des Spielhallenmarktes in Nordrhein-Westfalen insgesamt weiter gesteigert und der Erhalt ordentlicher Betriebe mit einem nachweislich besonders hohen Maß an Spieler- und Jugendschutz ermöglicht. Mit Blick auf die Erfüllung des wichtigen Kanalisierungsauftrags aus dem Glücksspielstaatsvertrag ist das ein vorausschauender und sehr begrüßenswerter Schritt.“

Stecker und Hartmann weiter:

„Dem klar erkennbaren Qualitätsansatz zum Trotz sehen wir auch Verbesserungswürdiges, unter anderem sollten bei der Befristung von Spielhallenerlaubnissen die betrieblichen Investitionszyklen stärker berücksichtigt werden. Nur so erhalten die Betriebe die dringend benötigte Planungs- und Investitionssicherheit.“