Im Juli soll der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Krafttreten, zuvor muss er jedoch von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Hierzu hat der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags den Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) und den Automaten-Verband Schleswig-Holstein e.V. (ash) zu einer mündlichen Anhörung am heutigen 3. März eingeladen. Für den DAW nahm dessen Vorstandssprecher Georg Stecker teil, für den ash dessen 1. Vorsitzender Wolfgang Voß. Im Vorfeld der Anhörung hatte die Automatenbranche bereits in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Position zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 deutlich gemacht.
Stecker begrüßte in der Anhörung, dass mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals der gesamte Glückspielmarkt reguliert wird. Nun käme es darauf an, die neu geschaffenen Regeln auch konsequent zu kontrollieren und durchzusetzen, wofür rasch eine schlagkräftige Aufsichtsbehörde aufgebaut werden müsse. Dass erstmalig qualitative Kriterien bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels zum Zuge kommen, sei insbesondere mit Blick auf den Jugend- und Spielerschutz eine erfreuliche Nachricht, so Stecker. Er kritisierte jedoch, dass der Staatsvertrag weiterhin Mindestabstände und ein Verbot von Mehrfachkonzessionen vorsieht. „Die Reduktion staatlich konzessionierter Spielhallen ist ein regulatorischer Irrweg“, so der DAW-Vorstandssprecher. Das zeige sich an Ländern wie Berlin, wo illegale Angebote den Markt mittlerweile komplett dominierten. Und auch die Corona-Krise belege einmal mehr, dass illegale Angebote ohne Jugend- und Spielerschutz zunehmen, wenn legale Angebote nicht zur Verfügung stehen. Stecker: „Ordentliche Betriebe mit einem wirksamen Jugend- und Spielerschutz sind unverzichtbar, um den natürlichen Spieltrieb der Menschen in geordnete, legale Bahnen zu lenken.“ Ohne ein ausreichendes, attraktives legales Angebot habe der Schwarzmarkt freie Bahn und sei der wichtige Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag höchst gefährdet. Diesen Zusammenhang gelte es bei der anstehenden Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Landesrecht unbedingt zu bedenken, so Stecker.
Dieser Forderung schloss sich Voß in seinen Ausführungen an. Er warb dafür, dass Schleswig-Holstein eine Öffnungsklausel des Staatsvertrages nutzt, mit der Mehrfachkonzessionen mit bis zu drei Spielhallen befristet erhalten werden können, wenn sie bestimmte hohe qualitative Kriterien erfüllen. Gleiches müsse bei den Mindestabständen gelten. „Spielhallen, die nachweislich definierte und anspruchsvolle qualitative Kriterien erfüllen, brauchen eine Zukunft. Sie sollten Mindestabstände unterschreiten dürfen“, so Voß, der in der qualitativen Regulierung des gewerblichen Automatenspiels auch eine Möglichkeit sah, „faule Äpfel auszusortieren“, die es leider auch in der Automatenbranche gäbe. Der 1. Vorsitzende des ash sprach sich zudem dafür aus, Spielhallenerlaubnisse so zu befristen, dass „die Unternehmen die dringend benötigte Planungs- und Investitionssicherheit erhalten.“