Stecker erinnert an den Offenen Brief, den er der Bundeskanzlerin, den Länderchefs sowie den Chefs der Senats- und Staatskanzleien Ende Oktober sendete. Darin wies der DAW-Vorstandssprecher auf die optimalen Hygienestandards in Spielhallen einerseits und die Gefahr des Erstarkens illegaler Angebote andererseits hin. Dem Brief verleiht er nun Nachdruck. „Staatlich konzessionierte Spielhallen haben den unvergleichlichen Vorteil, dass bereits die gesetzlichen Bestimmungen für ihren Betrieb dem Prinzip des Social Distancing mehr als entsprechen“, so Stecker. „Auf einer durchschnittlichen Fläche von ca. 150 m² dürfen nur bis zu maximal zwölf Geldspielgeräte aufgestellt werden, die Zahl der Gäste ist dadurch stark begrenzt, Menschenansammlungen ausgeschlossen“, erläutert der DAW-Vorstandssprecher. Zudem gelte bundesweit ein striktes Alkoholverbot in Spielhallen, was sich als wirksames Mittel in der Pandemie-Situation erwiesen habe. „Das alles gilt es zu berücksichtigen, wenn morgen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über Maßnahmen beraten“, fordert Stecker.
Download: Offener Brief an die Bundeskanzlerin