Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag: Deutsche Automatenwirtschaft sieht Länder in der Gestaltungspflicht

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) beschlossen. Demnach gilt, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand einzuhalten ist und Mehrfachkonzessionen verboten sind. In allen Ländern können Spielhallen jedoch vom Verbot der Mehrfachkonzessionen befreit werden, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker
DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker. (Foto: DAW/Marco Urban)
Dazu Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW):
„Dass bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels erstmals Qualitätskriterien zum Zuge kommen sollen, ist eine gute Nachricht für die legalen Spielangebote und den Spielerschutz. Eine komplette Abkehr von der verfehlten Regulierung nach quantitativen Kriterien ist aber ausgeblieben. Für einen wirksamen Spieler- und Jugendschutz müssen die Länder nun von ihren Kompetenzen Gebrauch machen und bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages den eingeschlagenen Weg der qualitativen Regulierung konsequent weiterverfolgen. Wir werden bei unserem Angebot selbstverständlich weiterhin auf Qualität setzen.“

Und weiter: „Die Qualität des Angebots entscheidet beim Spieler- und Jugendschutz, nicht die Anzahl der aufgestellten Geräte oder der Abstand der Spielhalle zu nächsten. Zudem sind Mindestabstände bei Spielhallen nun absurder denn je, da bisher illegale virtuelle Automatenspiele und Online-Casinos erlaubt werden.“

Stecker betont: „Als Deutsche Automatenwirtschaft begrüßen wir die Einführung einer bundesweiten und spielformübergreifenden Sperrdatei als wichtigen Beitrag für einen wirksamen Spielerschutz.“

Hintergrund:
Mit der Qualitätsinitiative der Deutschen Automatenwirtschaft hat der Dachverband über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus Maßnahmen ergriffen, die den Spieler- und Jugendschutz beim gewerblichen Automatenspiel weiter stärken. Der DAW spricht sich für die gesetzliche Verankerung von Spielhallen-Zertifizierungen und die Einführung eines bundesweit einheitlichen biometrischen Zugangssystems aus, mit dem Selbstsperren sicher umgesetzt werden können.