Abbau des 3. Geräts in der Gastronomie gefährdet Kanalisierungsauftrag und schwächt legale Anbieter

In gastronomischen Betrieben dürfen ab dem 10. November gemäß Spielverordnung nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Bisher waren drei Geräte erlaubt.

Dazu Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW): „Der Abbau des 3. Gerätes in der Gastronomie ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung und ein herber Schlag für die legale Gastronomieaufstellung und tausende Automatenunternehmerinnen und Automatenunternehmer sowie Gastwirte, die tagtäglich einen verantwortungsbewussten Spieler- und Jugendschutz praktizieren und leben.“
Stecker weiter: „Entscheidend für einen effektiven Spieler- und Jugendschutz ist die Qualität des Angebots, nicht die Anzahl der aufgestellten Geräte.“

Der Abwanderung der Spielgäste in den Schwarzmarkt könne man nur mit einem attraktiven und ausreichenden legalen Angebot entgegenwirken. „Eine gute Regulierung stärkt die legalen Anbieter statt sie zu gängeln und auf diese Weise zu schwächen“, so der DAW-Vorstandssprecher.

Seit der Umstellung der Geräte auf die Technische Richtlinie 5.0 im November 2018 wandern zahlreiche Spielgäste vom legalen gewerblichen Automatenspiel in unlimitierte und sogar in illegale Angebote ab – vor allem im Internet, wo Standards für den Spieler- und Jugendschutz fehlen. Diese Entwicklung drohe durch die künstliche Verknappung des Angebots in der Gastronomie zusätzlich befeuert zu werden. Gleichzeitig werde das legale Angebot weiter geschwächt, so Stecker. „Unser gesetzlicher Auftrag, den natürlichen Spieltrieb der Menschen in geordnete Bahnen zu lenken, ist dramatisch gefährdet“, warnt er.

Stecker betont: „Das gewerbliche Geldspiel hat seine Ursprünge in der Gastronomie. Bis heute ist die Gastronomie-Aufstellung eine tragende Säule unserer Branche. Als Dachverband werden wir uns auch weiterhin intensiv für deren sichere Zukunft einsetzen.“