Wie die Politik mit dem Geld der Bürger umgeht

Dannenberg, 29. Mai 2007

Fast täglich ermahnt die Politik die Bundesbürger zum Sparen und nimmt für sich selbst in Anspruch, verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern umzugehen. Die Realität sieht dagegen anders aus. In den Erhalt ihres Lottomonopols investiert die Politik schon gerne mal Millionen aus Steuermitteln – und das ganz ohne Not. Die folgenden Beispiele sprechen für sich.

Sportförderung künftig aus Steuermittel

Der Hamburger Senat will die Sportförderung künftig über Steuergeld finanzieren, so berichtete die TAZ Nord. „Der Sport braucht Verlässlichkeit“, sagte Sportsenatorin Alexandra Dinges-Dierig (CDU) gestern. Er dürfe nicht mehr abhängig sein „von einer wackeligen Toto-Lotto-Finanzierung“, betonte die Senatorin. „Wir bekennen uns zum Sport als eine Pflichtaufgabe des Staates.“ (TAZ vom 23.05.2007).
Sowohl renommierte Wirtschaftsinstitute als auch die finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen haben für den Fall einer Öffnung des Sportwettenmarktes höhere Staatseinnahmen prognostiziert als im Monopol. Auch die erwarteten rückläufigen Umsätze bei der staatlichen Sportwette waren absehbar und sind heute bereits Realität. Die Politik will jedoch um jeden Preis ihr Staatsmonopol retten. Es bleibt also nur der Griff in die Steuerschatulle, um dem Sport auch weiterhin die notwenigen Mittel zukommen zu lassen. Der Steuerzahler wird ohne Not zur Kasse gebeten.

Schadensersatzforderungen für Casino Austria

Auch der Streit um die Niedersächsischen Spielbanken liefert Anschauungsunterricht in Sachen Steuerverschwendung. Casino Austria, Gesellschafter der 2005 privatisierten Spielbanken Niedersachsen GmbH, verklagt das Land Niedersachsen, weil ihnen der Betrieb eines Online Casinos untersagt wird, obwohl dies im Kaufvertrag von 2005 vereinbart war. Casino Austria fordert nun von der niedersächsischen Landesregierung die Rückzahlung von 7,6 Millionen Euro vom Gesamtkaufpreis von 90 Millionen Euro, Schadenersatz für die Entwicklungskosten des Online-Casinos und Ausfallzahlungen für Einnahmeverluste. Insgesamt droht dem Landeshaushalt eine Zahlung in Höhe von ca. 30 Millionen Euro. (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 23.05.2007). Bei der Privatisierung der Spielbanken 2005 gab es seitens der Landesregierung keine Bedenken gegen ein Online Casino, im Gegenteil. Erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2006 hat man sich nun ganz der Spielsuchtprävention verschrieben, das einzige Allheilmittel zum Erhalt des Monopols. Für diesen Sinneswandel der Politik muss jetzt der Steuerzahler aufkommen.

Schadensersatzanspruch privater Wettbüros

Ein Wettbürobetreiber, der Sportwetten an ein in einem europäischen Mitgliedsstaat lizenziertes Unternehmen vermittelte, wurde 2005 mit Durchsuchungsbeschluss durchsucht. Nun hat das OLG Frankfurt dem Wettbürobetreiber einen Schadensersatzanspruch in Höhe von über 13.000 € zugesprochen, da die Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahme rechtswidrig war (ISA-Casinos, 18.05.2007). Deutschlandweit sind in den vergangenen Monaten schätzungsweise 1.500 Wettbüros aufgrund verwaltungs- oder strafrechtlicher Maßnahmen geschlossen worden. Sollten sich die ordnungsbehördlichen und strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen auch hier als rechtswidrig erweisen, so könnten sich die Schadenersatzansprüche voraussichtlich in zweistelliger Millionenhöhe addieren, für die die Städte und Gemeinden aufkommen müssten. Auch hier ist es letztlich der Steuerzahler, der für die Fehler der Politik bezahlen muss.

Für Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU), lesen sich diese Geschichten wie Schildbürgerstreiche. „Entscheidungen mit solchen finanziell ruinösen Konsequenzen könnten private Unternehmen nur einmal treffen, dann wären sie pleite. Die Politik dagegen bedient sich einfach fremder Steuermittel und wird für offensichtliche Fehlentscheidungen von niemandem in die Verantwortung genommen. Dies ist aus unserer Sicht verantwortungs- und respektlos gegenüber den Bürgern und kann nicht einfach so hingenommen werden. Wir werden daher nicht nachlassen, auf diese Missstände hinzuweisen, so Markus Maul abschließend.

Kontakt
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