Schleswig-Holsteins Spielbanken sollen Glücksspiele online anbieten dürfen

Die Spielbanken in Schleswig-Holstein sollen ihre Glücksspiele künftig auch im Internet anbieten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die CDU/SPD-Regierung heute in Kiel einigte. Darüber hinaus sollen auch private Unternehmen Casinos betreiben können, kündigte Innenminister Ralf Stegner (SPD) an. Außerdem greift das Land in die finanzpolitische Trickkiste: Mit einer Änderung bei der Spielbankabgabe sollen zusätzlich 11 Millionen Euro im Jahr in die klamme Landeskasse fließen.

Bei dem länderübergreifend geplanten, aber noch auszuhandelnden Internet-Angebot ist vieles offen. Die meisten Länder haben noch keine rechtlichen Regelungen. „Wir wollen eine staatlich überwachte und in jeder Hinsicht legale Alternative anbieten“, sagte Stegner. Nachdem Versuche anderer Länder fehlgeschlagen seien, ausländische Internet-Angebote in Deutschland zu verhindern, setze er auf ein attraktives Alternativangebot. PIN-Nummern und andere Angaben zur Identifizierung sollen Jugendschutz gewährleisten. Dennoch könne man Missbrauch nicht völlig verhindern. Abteilungsleiter Dietmar Lutz aus dem Innenministerium rechnet mit einem Internet-Angebot frühestens Ende nächsten Jahres.

Die Spielbankabgabe wird von 80 auf 50 Prozent des Bruttospielertrags gesenkt, zugleich aber eine Zusatzabgabe eingeführt, die in der Regel 30 Prozent betragen soll. Damit bleibt die Belastung des Casinos gleich, aber die Einnahmen des Landes steigen, weil die Spielbankabgabe im Länderfinanzausgleich als Steuereinnahme gewertet wird, die Zusatzabgabe dagegen nicht. „Letztlich ist das eine Umgehung des verabredeten Verfahrens im Länderfinanzausgleich“, sagte Stegner. Andere Länder täten dies aber auch. Dies hat zwangsläufig nur so lange den erwünschten Effekt für den Haushalt, wie Schleswig-Holstein Nehmerland bleibt. 2004 hatten die fünf Casinos in Flensburg, Kiel, Schenefeld, Travemünde und Westerland einen Bruttospielertrag von 35,8 Millionen Euro.

Mit der Öffnung der Spielbanken für Private folgt das Land bereits vollzogenen Rechtsformveränderungen in der Trägerschaft. Bisher durften Privatunternehmen keine Casinos betreiben, weil laut Gesetz das Land oder eine hier ansässige Anstalt des öffentlichen Rechts mittelbarer Träger sein musste. Konkret war das die alte Landesbank. Durch deren Fusion mit der Hamburger Landesbank zur HSH Nordbank AG ging die geforderte öffentliche Trägerschaft aber verloren. Forderungen der früheren CDU/FDP-Opposition nach privaten Spielbanken waren noch in der vorigen Wahlperiode an der SPD gescheitert. In absehbarer Zeit rechnet Stegner noch nicht mit privat betriebenen Casinos; die gültigen Konzessionen laufen erst ab 2011 aus.