Casino-Überfall – Verurteilte legen Berufung ein

Sechs der acht wegen des Raubüberfalls auf das Casino du Jura verurteilten Personen haben beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Sie waren im März zu Zuchthausstrafen zwischen zwei und zehn Jahren verurteilt worden.

Die Kläger und die Staatsanwaltschaft verzichten dagegen auf einen Weiterzug des Urteils, wie das jurassische Kantonsgericht am Dienstag Meldungen der Zeitungen «Journal du Jura» und «Impartial» bestätigte. Die Staatsanwaltschaft hatte Zuchthausstrafen zwischen fünf und zehneinhalb Jahren gefordert.

Die Verurteilten hatten am 28. November 2002 das «Casino du Jura» in Courrendlin überfallen und dabei 173.000 Fr. erbeutet. Sie hatten dem Croupier des Casinos aufgelauert und ihn gezwungen, den Tresor zu öffnen. Dabei schlugen sie den Mann und schossen ihm ins Bein. Das Opfer hat dabei bleibende Verletzungen davongetragen.