„Deutsche Automatenwirtschaft weist Forderungen der staatlich-konzessionierten Spielbanken zurück“ Spielbankenprobleme hausgemacht

Berlin. Die Deutsche Automatenwirtschaft weist die Vorwürfe des Sprechers des Spielbankenverbandes (DSbV), Otto Wulferding, Spielhallen „waberten“ immer mehr in den Glücksspielbereich „hinein“, entschieden zurück. „Die derzeit geltende Rechtslage, die Herr Wulferding kritisiert, gilt seit 2006, und lässt nicht den geringsten Raum für ein „Herumwabern“, so der Sprecher der Automatenwirtschaftsverbände, Dirk Lamprecht. „Vielmehr ist das Terrain, auf dem sich das gewerbliche Spiel bewegen kann, von der Politik eng umrissen und seine Grenzen und Unterschiede insbesondere zum staatlichen Glücksspiel sind klar definiert.“

Es mutet merkwürdig an, wenn die staatlich konzessionierten Spielbanken ausgerechnet jetzt herausstreichen, dass eine Beschneidung ihrer Konkurrenz zwingend notwendig sei. „Ein Schelm, der Böses dabei denkt“, so Lamprecht, denn geflissentlich wird übersehen, dass im Gegensatz zu den Slotmachines in den Spielbanken, gewerbliche Geldspielgeräte bei Einsätzen, Gewinnen und Verlusten streng limitiert sind. Zudem haben letztere die Zulassung der staatlichen Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt, die in den Spielbanken fehlt. So ist es im gewerblichen Spiel nicht möglich, große Vermögensverschiebungen in kurzer Zeit zu vollziehen. Gewinne und Verlust können beim Automatenspiel in den staatlichen Spielbanken hundertfach höher sein.

Lamprecht weiter: „Auch wenn mit diesen Angriffen auf das gewerbliche Spiel die Spielbanken gern eigene, jahrelange Versäumnisse im Werben um den Kunden zu kaschieren versuchen, wird diese Behauptung auch durch permanente Wiederholung nicht richtiger.“ Denn das gewerbliche Spiel wird nicht nur durch den Glücksspielstaatsvertrag sondern auch durch entsprechende Landesgesetze stark reglementiert. Gewerbliche Geldspielgeräte unterliegen daneben auch noch den strengen Regeln der Spielverordnung, des Baurechts und des Ordnungsrechts. Die staatlichen Spielbanken haben lediglich eine Zugangskontrolle. „Von einem ungeregelten Markt kann daher gar keine Rede sein“, so Lamprecht weiter. „Es entsteht der Eindruck, hier solle gegen das gewerbliche Spiel „Stimmung gemacht“ werden, damit die Vorschriften, nach denen die Behörden das Glücksspielrecht durchsetzen müssen, möglichst hart und nachteilig für das gewerbliche Spiel ausfallen.“

Der vom Spielbanken-Verband für sich reklamierte Kanalisierungsauftrag trifft im Übrigen im gleichen Maße auf das gewerbliche Spiel zu. Seit den 50er Jahren soll es „die Spielleidenschaft“ der Bevölkerung in der breiten Fläche in geordnete Bahnen lenken. Flankierend kommen Alters- und Zutrittsbeschränkungen hinzu, seit geraumer Zeit schult auch das gewerbliche Spiel seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Früherkennung und Vermeidung von pathologischem Spielverhaltens. Allein seit den letzten beiden Jahren haben mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher Spielmaßnahmen entsprechende Schulungen durchlaufen.

Bedauerlich findet Lamprecht an dem gesamten Vorgang das „alte Hau drauf Spiel“ zur Rechtfertigung eigener Missstände. Tatsächlich entwickelt sich der Markt weiter und die Bedeutung der Bekämpfung illegalen Spiels in Abstimmung mit der Politik, insbesondere im Internet, wächst: „Alle legalen Spielanbieter haben den gesellschaftlichen Auftrag, die natürlichen Spielbedürfnisse der Menschen individuell befriedigend und sozialverträglich sicherzustellen. Für einen destruktiven Wettbewerb mit gegenseitigen Unterstellungen sollte da kein Raum bleiben.“

Dirk Lamprecht
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