Ausweiskontrolle im Automatenspiel ein Schritt in die richtige Richtung.

ver.di- Bundesarbeitskreis Spielbanken äußert sich kritisch zur beabsichtigten Einführung des Internet-Roulette; Ausweiskontrolle im Automatenspiel ein Schritt in die richtige Richtung.

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Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di den Beschluss der ständigen Konferenz der Innminister vom 08.07.04, gleiche Eingangsvoraussetzungen für Lebend- und Automatenspiel einzuführen. Wir fordern seit langem gleiche Voraussetzungen für das Lebend- und das Automatenspiel, so der für die Bundeskoordinierung zuständige Gewerkschaftssekretär, Bernhard Stracke. Deshalb muss die Angleichung der Zugangskontrollen Im Lebend- und Automatenspiel in allen Bundesländern einheitlich und gleichzeitig durchgeführt werden. Rechtlich verbindlich könnte dies in einem Staatvertrag vereinbart werden.

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Spielbanken müssen nach Auffassung von ver.di das klassische Spiel ebenso wie in einem vertretbaren Rahmen ein Automatenspiel anbieten.

Dazu gehört weiterhin als dritte Säule ein Entertainment. Spielbanken müssen eine infrastrukturelle Bedeutung für den Standort und die Region haben und den Gästen einen höchstmöglichen Service anbieten.

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Spielbanken sind keine Wirtschaftsbetriebe, in denen es um Umsatzsteigerung geht, sondern sie haben einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, so Stracke. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben mehrfach festgestellt, dass es Aufgabe der Spielbanken ist, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und das illegale Glücksspiel einzudämmen sowie den Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen. Dies haben die Bundesländer erst kürzlich im Staatsvertrag zum Lotteriewesen, der zum 01.07.04 in Kraft getreten ist, ausdrücklich festgestellt und festgeschrieben.

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Wir haben den Sprechern der Interessengemeinschaft DESIA mehrfach unsere Gesprächsbereitschaft mitgeteilt, da wir gemeinsam mit den Arbeitgebern die Zukunft der Spielbanken gestalten wollen so Bernhard Stracke. Leider wurden alle Gesprächsangebote bisher abgelehnt!!

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Dazu passt auch das Verhalten des Geschäftsführers der Spielbank Wiesbaden, Herrn Gülker,
der dem Gewerkschaftssekretär Stracke den Zugang zur Pressekonferenz anlässlich der Einführung des Online-Roulette in Wiesbaden, verweigerte. So geht man nicht mit Sozialpartnern um, oder glauben die Spielbankbetreiber, ihre Bemühungen, bundesweit ein Online-Roulette anzubieten, könnten sie ohne die Arbeitnehmervertreter und ihre Fachgewerkschaft ver.di umsetzen?

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Der Bundesarbeitskreis Spielbanken steht der bundesweiten Einführung von Online-Roulette kritisch gegenüber, so Stracke. Wir teilen die Auffassung der Suchtverbände, dass das Problem des Jugendschutzes nicht ausreichen geregelt ist, sowie eine strenge Überwachung der Online-Spieler dringend erforderlich ist. Die bisherigen gesetzliche Bestimmungen reichen nicht aus. Zusätzlich wird durch die Einführung von Internet-Roulette das Lebendspiel weiter geschwächt. Sogar im Geburtsland des Internet-Gaming, die USA, verzichten viele Menschen wegen den Risiken im Netz auf das Spiel.

Die von den Spielbankbetreibern geforderte Reduzierung der Steuer auf das Online-Roulette auf 30 Prozent wird von ver.di abgelehnt. Wir sind für eine Reduzierung der Steuer auf das gesamte Bruttoeinspielergebnis, wenn es nicht zur Gewinnmaximierung der Betreiber sondern zur Standortsicherung und Wettbewerbsfähigkeit genutzt wird. Die Troncabgabe ist abzuschaffen, da in den meisten Spielbanken der Tronc zur Bezahlung der Beschäftigten nicht ausreicht.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,

Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz

Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708