Casinos in der Schweiz – Eine junge und vielversprechende Geschichte (Teil 1)

Reinhold Schmitt
ISA-GUIDE Chefredakteur (V.i.S.d.P.)
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Heute möchte die ISA-CASINOS einmal einen Blick auf die Geschichte der Schweizer Casino-Tradition werfen. Diese Tradition ist eine recht junge und spätestens seit der Veröffentlichung der Umsatzzahlen des letzten Jahres ist deutlich, welches Potential die Schweizer Spiel-Welt hat.

Zunächst ein paar Stichworte zur Schweiz allgemein: Die Schweiz, deren Name sich von einem der Urkantone, der Schwyz, ableitet, ist seit dem 12. September 1848 ein Bundesstaat, dessen Hauptstadt Bern ist. Vorher waren die einzelnen Kantone lediglich in einem lockeren Staatenbund zusammengefasst. Auf einer Fläche von 41,29 Quadratkilometern leben heute rund 7,5 Millionen Menschen.
Ein besonderes Merkmal der Schweiz ist die Sprachenvielfalt. In der Confoederatio Helvetica, wie die Schweiz offiziell heißt, gibt es vier Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch, wobei die letztere am ehesten als Urschweizerisch bezeichnet werden kann. Die Einwohner der Schweiz – die Eidgenossen – sehen sich als eine Willensnation aus mittlerweile 26 zusammengeschlossenen Kantonen. Die Kantone sind im Prinzip kleine souveräne Staaten, die ihrerseits wiederum in Gemeinden, die kleinste politische Einheit, unterteilt sind: Jeder Kanton hat sowohl eine eigene Verfassung, eine eigene Regierung, ein Parlament, eigene Gerichte und eine individuelle Rechtsprechung, die jedoch nicht mit dem übergeordneten Staatenbund kollidieren darf. Dieses Prinzip der weitgehenden Autonomie ermöglicht den Kantonen auch eine selbständige Verwaltung, einen eigenen Polizeiapparat sowie die Möglichkeit, selbst über die Steuern zu bestimmen.

Traditionell werden öffentliche Ämter zum größten Teil nebenberuflich ausgeübt, das heißt, es gibt relativ wenige Berufspolitiker und auch das Schweizer Militär besteht zum größten Teil aus Nebenberuflern. In den letzten Jahren haben die Gemeinden jedoch zunehmend Schwierigkeiten, Bürger zu finden, die ein politisches Amt bekleiden möchten, da die Aufwandsentschädigungen teilweise sehr gering ausfallen.
Die Mitbestimmung der Bevölkerung wird in der Schweiz groß geschrieben. Ungefähr viermal im Jahr werden die Bürger zur Abstimmung über Fragen aus den verschiedensten Bereichen gerufen, seien sie national, kommunal oder kantonal von Bedeutung. Beispielsweise wurde der Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen am 10. September 2002 vorher per Volksentscheid abgenickt.

Diese Mitbestimmung der Schweizer Bürger spielt auch für die Casinos eine entscheidende Rolle.

Bereits im 19. Jahrhundert gab es Spielbanken in der Schweiz, die Idee dazu kam auf, als man sich Gedanken machte, wie man Touristen und Kurgäste anlocken und unterhalten konnte. Eine normale Kur an der gesunden Luft ist per se nicht sehr aufregend, so dass die Kursäle im Glücksspiel die Möglichkeit sahen, die Gäste zu (unter)halten und ihnen ein attraktives Rahmenprogramm zu bieten. 1928 wurden Spielbanken und das Glücksspiel jedoch gesetzlich verboten. Die Geldwäsche, deren Bekämpfung heute eine der obersten Pflichten der Spielbanken ist, dürfte ein Motiv für das Verbot gewesen sein.

Roulettetisch im Grand Casino BadenAm 7. März 1993 wurden die eidgenössischen Bürger zur Volksabstimmung über die Frage gerufen, ob das nun seit 65 Jahren herrschende Spielbankenverbot aufgehoben werden sollte oder nicht. Eine große Mehrheit der Abstimmenden hat sich für die Aufhebung ausgesprochen. Allerdings wurden von Anfang an klare Rahmenbedingungen festgelegt, in denen sich die Casinos, die eine Konzession beantragen wollen, zu bewegen haben. Aufgrund des Volksentscheides wurde am 18.12.1998 das Spielbankengesetz (SBG) verabschiedet, das am 1.4.2000 in Kraft trat. Das Gesetz ist bindend für alle Casinos auf Schweizer Boden; dies ist eine Besonderheit, wenn wir uns daran erinnern, dass die einzelnen Kantone doch unter anderem ihre eigene Gesetzgebung und Rechtsprechung haben. Das SBG also gilt für die ganze Schweiz, und auch die Behörde, die das Prüfungsverfahren für die Konzessionsvergabe und die Einhaltung der Statuten überwacht, ist in der gesamten Schweiz weisungsbefugt, was Spielbankenangelegenheiten betrifft.

Diese Behörde ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK). Alle Spielbanken benötigen eine Standort- und Betriebskonzession, und alles, was vor der endgültigen Entscheidung des Schweizer Bundesrates zur Vergabe oder Ablehnung eines Konzessionsgesuches passiert, läuft über die Tische der ESBK. Und auch nach dem Erhalt der Konzession ist eine Spielbank der ESBK Rechenschaft schuldig.

Diese Rechenschaft beinhaltet unter anderem die Berichterstattung über die Umsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei, Weiterbildung für das Casino-Personal, sowie die Dokumentation der Finanzen, und vieles mehr.

In den ‚Leitlinien des Bundesrates vom 23. Dezember 1999 für die Konzessionspolitik und das Konzessionsverfahren betreffend Spielbanken‘ wurden zunächst Konzessionen für 4-8 Grand Casinos und 15-20 Kursäle geplant. Grand Casinos sollen in grenznahen und/oder bevölkerungsreichen Gebieten angesiedelt werden. Kursäle sollen ihr Publikum vorwiegend in klassischen Tourismusgegenden finden. Für das Binnenland wurde die Einschränkung empfohlen, dass Kursäle dort nicht im Einzugsgebiet eines Grand Casinos liegen sollen (Quelle: www.esbk.ch).

Im zweiten Teil wird die ISA-CASINOS auf die Gesetzgebung der Schweizer Casinos eingehen und über die A und B Casinos berichten.