Regierungsrat kritisiert bei der Revision der Spielbankenverordnung dass künftig Kreditkarten erlaubt werden sollen

Reinhold Schmitt
ISA-GUIDE Chefredakteur (V.i.S.d.P.)
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PF – (rs-isa) Da Thurgau über keine Spielbankenkonzession verfügt, beschränkt sich der Regierungsrat in der Vernehmlassung zur Revision der Spielbankenverordnung auf einige wenige Bemerkungen. Beanstandet wurden die Steuerfreiheit der Gewinne. Diese sei steuersystematisch und unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit falsch, meint er.

Die Revision will vor allem einige Einschränkungen für B-Casinos aufheben. B-Casinos sollen in Zukunft ihr Spielangebot aus den gleichen Tischspielarten zusammenstellen dürfen wie die Grand Casinos. Die Zahl der Tischspiele wird weiterhin beschränkt bleiben. Gleichzeitig werden aber für die B-Casinos geltenden Höchsteinsätze und -gewinne erhöht. Zusätzlich merkt die Regierung an, dass die Regeldichte des Erlasses nach wie vor außerordentlich hoch sei.