Privatisierung der Spielbanken Niedersachsen GmbH

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, seine über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen Anteile an der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG), Hannover, abzugeben. Das Land Niedersachsen schafft derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es Privatpersonen oder von Privatpersonen gehaltenen Gesellschaften in Zukunft gestatten, Spielbanken im Rahmen des Ordnungsrechts wirtschaftlich zu betreiben.

Das Land Niedersachsen strebt an, 100% der Geschäftsanteile an der SNG zu veräußern. Der Erwerber muss aufgrund seiner Zuverlässigkeit und Integrität die Gewähr bieten, dass der Spielbankbetrieb in Niedersachsen ordnungsgemäß und dauerhaft weitergeführt wird.

Die SNG ist der einzige Spielbankenbetreiber in Niedersachsen. Sie betreibt Spielbanken an zehn Standorten in Niedersachsen, und zwar in Hannover, Bad Zwischenahn, Hittfeld, Osnabrück, Bad Harzburg, Bad Pyrmont, Bad Bentheim, Wolfsburg, Norderney und Borkum. Mit ihrem Angebot von Tisch- und Automatenspiel ist die SNG einer der größten Spielbankenbetreiber in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2002/2003 wurde ein Bruttospielertrag von EUR 115 Mio. erwirtschaftet.

Die angestrebte Veräußerung der Anteile an der SNG erfolgt im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens, das nicht den Bestimmungen des Vergaberechts unterliegt. Die amtliche Bekanntmachung dieses Interessenbekundungsverfahrens erfolgt im EU-Amtsblatt.

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Potenzielle Bieter werden hiermit gebeten, ihr Interesse am Erwerb der SNG zu bekunden.

Die konkreten Informationsanforderungen an die Interessenten, weitere Informationen zur SNG sowie zum Verlauf des Verfahrens sind ausschließlich bei dem mit der Verfahrensbegleitung betrauten Berater der Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH / des Landes Niedersachsen erhältlich:

Ernst & Young Corporate Finance Beratung GmbH
Robert Seiter und Dr. Ulrich Puls
Französische Str. 48, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 25471 21429, Fax: +49 30 25471 21444
e-Mail: robert.seiter@de.ey.com, ulrich.puls@de.ey.com

Interessenbekundungen und Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich an den o.g. Berater zu richten. Der Eingang von Interessenbekundungen wird bis zum 3. Juni 2004, 12:00 Uhr, erwartet.

Die rechtliche Begleitung des Verfahrens erfolgt durch die Luther Menold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover, Dr. Hans-Georg Hahn und Dr. Thomas Gohrke. Das Land Niedersachsen behält sich vor, das Verfahren jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des gesamten Verfahrens oder von Teilen hiervon. Ebenso besteht kein Anspruch auf Veräußerung der Geschäftsanteile der SNG. Den Interessenten werden keine mit dem Verfahren verbundenen Kosten erstattet. Die Interessenten, die im weiteren Bieterverfahren berücksichtigt werden, erhalten zu gegebener Zeit eine schriftliche Information.

Offizieller Text freigegeben zur Veröffentlichung und Bekanntmachung durch ISA-CASINOS