Die neu hinzugekommenen Experten, die uns unterstützen:
Die Rechtsanwaltskanzlei Arendts Anwälte bietet eine rechtliche Rund-Um-Beratung in Sachen Sportwetten und Glücksspiel an.
Zu ihren Mandanten zählen vor allem ausländische Buchmacher, die auf dem deutschen Markt für Sportwetten und Glücksspiel tätig werden wollen. Sie begleiten ihre Mandanten auf diesem schwierigen Weg und entwerfen individuelle Strategien zum Eintritt in den deutschen Wettmarkt.
Eine fundierte Kenntnis dieses sehr dynamischen Rechtsgebiets, welches Europarecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Zivilrecht vereint, ist hierbei für Arendts Anwälte die Basis für eine effektive Rechtsberatung und für die ggf. erforderliche gerichtliche Auseinandersetzung.
So hat die Kanzlei Arendts Anwälte sogar noch einige Tage vor der mittlerweile berühmten Gambelli-Entscheidung – unter Hinweis auf die Dienstleistungsfreiheit – für einen österreichischen Buchmacher eine positive Entscheidung des Landgerichts München I (bet-at-home Entscheidung) erreicht.
Unsere weiteren Experten für Casinorecht:
RA Dr. Bahr ist seit 1997 als freiberuflicher Rechts- und EDV-Dozent tätig. Zur Zeit ist er nebenberuflich für mehrere Hamburger Bildungsträger tätig.
Daneben ist er Autor zahlreicher fachbezogener Offline- und Online-Aufsätze und Webmaster weiterer juristischer Online-Portale (z.B. DialerundRecht.de, Schuldrechtsreformskript.de) und Mitglied diverser Vereinigungen (u.a. Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie, Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik, Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht).
Sozietat Melchers, Rechtsanwälte – Wirtschaftsprüfer- Steuerberater, Dr. Jörg Hofmann.
Hans-Joachim Höxter, Hans-Joachim Höxter ist Diplom-Finanzwirt und seit 1991 beruflich u.a. auf dem Gebiet der Rechtsetzung spielbankrechtlicher Normen tätig. Er ist Verfasser diverser Publikationen zum Spielbankrecht.
Für ISA-CASINOS arbeitet er die amtlichen Rechtsvorschriften redaktionell auf, fügt Rechtsänderungen zeitnah ein und bildet so verlässlich das gesamte bundesdeutsche Spielbankenrecht ab. Eine darüber hinaus gehende vergleichende Rechtsbetrachtung wird zudem möglich durch die Abbildung der Glückspielgesetze Österreichs, Belgiens und der Schweiz. Letzteres konnte mit freundlichem Einverständnis der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) um die entsprechend aufbereitete Glückspiel- und die Spielbankenverordnung ergänzt werden.