Nach Auffassung von ver.di wird das Online-Casino der Spielbank Niedersachsen nicht ans Netz gehen

Nach rechtlicher Prüfung der überraschenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover zum geplanten Online-Casino der Spielbank Niedersachsen vom 20.08.08 geht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nicht davon aus, dass ein Online-Casino der Spielbank Niedersachsen ans Netz geht, so ‚’Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken und Betreuungssekretär des Gesamtbetriebsrates und Verhandlungsführer des Haustarifvertrages der Spielbanken Niedersachsen GmbH.
Erst muss die schriftliche Begründung vorliegen, so Stracke um das Urteil zu bewerten.
Dies wird erst Ende des Jahres sein und dann erwarten wir einen Glücksspielstaatsvertrag, der ein Internetspiel im Glücksspielbereich in Deutschland grundsätzlich verbietet, so Stracke.
Der Gewerkschafter fordert in diesem Zusammenhang die Landesregierung Niedersachsen auf, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen.

Wir haben große Sorgen um die Arbeitsplätze in den Spielbanken in Niedersachsen die sehr vom Monopol der Spielbanken abhängen, so Max Fuchs, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Spielbanken Niedersachsen. Die Spielbanken setzen aus Gründen der Gewinnmaximierung ihre eigene Monopolstellung durch die Internetaktivitäten aufs Spiel. Wir lehnen ein Spiel ohne Menschen für Menschen wegen der damit einhergehenden Gefahr der sozialen
Verelendung und den unkontrollierbaren Suchtfolgen ab, so Fuchs.

Nach überwiegender Auffassung der Juristen, die sich mit den Internetangeboten im Glücksspielbereich in Deutschland befassen, ist das geplante Betreiben des Online-Casinos der Spielbank Niedersachsen aus mehreren Gründen nicht zulässig, so Rechtsanwalt Volker Keppler, Wiesbaden.
Die Beschränkung auf das Bundesland Niedersachsen verstößt eindeutig gegen die Grundsätze, die sich aus dem Beschluss des Bundeskartellamtes vom 23.08.2006 – Aktenzeichen B 10-92713 – ergeben.

Das Land Niedersachsen will mit den anderen Bundesländern einen Staatsvertrag für das Glücksspielwesen in Deutschland zum 01.01.2208 in Kraft setzen, so Stracke. Aus diesem Grund wird der Landtag von Niedersachsen im Herbst ein niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages und Änderungen im Spielbankengesetz mit einen Internetverbot verabschieden. Dies wird von ver.di ausdrücklich begrüßt. Daher würde es keinen Sinn machen, ein Online-Casino gegebenenfalls für wenige Tagen zu betreiben und das Glücksspielmonopol in Deutschland zu gefährden.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di- Bundeskoordinierung Spielbanken, Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz,
Mail: bernhard.stracke@verdi.de