Glücksspielstaatsvertrag: Neues Vertragsverletzungsverfahren nicht ausgeschlossen

Der für das Glücksspiel zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy hat mit Schreiben vom 28.06.2007 an den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Jörg Bode u. a. klargestellt, dass die Kommission keine Möglichkeit hat, wegen eines Gesetzentwurfs, der in dem betreffenden Mitgliedsstaat noch nicht formell verabschiedet worden ist, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Er bezieht sich damit auf den Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag, der bereits im Vorfeld massiven rechtlichen Bedenken ausgesetzt ist.
„Daher kann die Kommission, wenn die deutschen Bundesländer den Entwurf für ein Staatsvertrag zum Glücksspielwesen bis Ende 2007 formell verabschieden, ohne der ausführlichen Stellungnahme und der zusätzlichen Stellungnahme der Kommission Rechnung zu tragen, erst im Jahr 2008 gegen Deutschland ein neues Vertragsverletzungsverfahren wegen der in der ausführlichen Stellungnahme und der zusätzlichen Stellungnahme genannten Aspekte einleiten.“

Die zur Zeit geltende deutsche Gesetzgebung zum Glücksspielwesen (Lotteriestaatsvertrag) wird, da das Verwaltungsgericht Gießen am 7. Mai 2007 beschlossen hat, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu richten, voraussichtlich in zwei Jahren durch diesen erstmals untersucht. Laut McCreevy wird die Kommission dem Gerichtshof eine schriftliche Stellungnahme zu den Fragen des deutschen Gerichts übermitteln.
Quelle: www.baberlin.de.