Ver.di- Bundesarbeitskreis Spielbanken begrüßt Verbot des Internetspieles

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Beschluss der Ministerpräsidenten vom 13.12.2006, das Glücksspielmonopol im Glücksspielstaatsvertrag festzuschreiben, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken. Wir begrüßen ausdrücklich, dass in Zukunft öffentliche Glückspiele (auch Online-Roulette) ausnahmslos im Internet verboten sein werden, so Stracke.

Demzufolge erwartet ver.di laut Bernhard Stracke, dass das für den 28.12.2006 geplante Internetangebot der Spielbank Niedersachsen nicht umgesetzt wird. Schließlich hat auch das Land Niedersachsen dem neusten Entwurf des Staatsvertrages uneingeschränkt zugestimmt und dessen Ministerpräsident ist als gradliniger Verfechter der Bekämpfung der Spielsucht bekannt.

Durch die bevorstehende Einstellung des Online-Roulette der Spielbank Wiesbaden wird sicherlich auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht geleistet, so Rolf Schmid, Betriebsratsvorsitzender der Spielbank Wiesbaden und Mitglied im Bundesarbeitskreis Spielbanken.

Manfred Keller, Betriebsratsvorsitzender der Spielbank Bad Homburg v.d.H. begrüßt ebenfalls die eindeutige Festlegung der Ministerpräsidenten, Internetglücksspiel künftig zu verbieten.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz,
Mail: bernhard.stracke@verdi.de,