Ver.di-Bundesarbeitskreis Spielbanken ist entsetzt über die automatische Verlängerung des Konzessionsvertrages für das Online-Casino in Wiesbaden

Was soll man von den Politikern noch halten, unglaubwürdiger geht es nicht mehr, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di. Dies ist ein politischer Skandal erstens Ranges, so Stracke. Da stimmt der Ministerpräsident des Landes Hessen am 19.10.2006 dem Entwurf des Staatsvertrages für das Glücksspielwesen in Deutschland und einem Verbot von Glücksspielen im Internet zu, um anschließend die auslaufende Konzession für das Online-Casino Wiesbaden automatisch zu verlängern.

Nach Vorlage des von den Ministerpräsidenten am 19. Oktober 2006 in Bad Pyrmont verabschiedeten und nun vorliegenden 2. Entwurf des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland, ist zwar im § 25 eine Ausnahmeregelung vorgesehen, die fünf im Entwurf aufgeführten Voraussetzungen, die für Ausnahmen erfüllt werden müssen, werden jedoch von Online-Casinos nicht erfüllt.

Somit ist für den Bundesarbeitskreis Spielbanken klar, die Ministerpräsidenten wollen kein Internetspiel für Spielbanken. Wir werden ganz entschieden die verantwortlichen Politiker an ihren Entscheidungen messen, so Stracke.

Ver.di fordert den Ministerpräsidenten Koch auf, die Konzession für das Online-Casino nicht zu verlängern, so Stracke, bis die Ministerpräsidenten nach der zurzeit stattfindenden schriftlichen Anhörung, am 13.12. 2006 in Berlin die letztendliche Entscheidung über den Staatsvertrag fällen.

Auch entsprechen die Sicherheitsvoraussetzungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, so Stracke. Das Spiel ist nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nur auf Spieler aus Hessen begrenzt, auch das spielen aus anderen Bundesländern ist ein Kinderspiel, so der Gewerkschaftler. Dies ist ein eindeutiger gesetzlicher Verstoß.

Wir haben große Sorgen um das Monopol der Spielbanken und somit um die Arbeitsplätze der Beschäftigten, so Stracke. Die Politik und die Spielbankbetreiber setzen mit ihren Entscheidungen dieses Monopol aufs Spiel. Das würde zu einer Öffnung der Spielbankenbranche mit all den nachteiligen Folgen für die Betreiber und die Beschäftigten führen, so Stracke. Die Folge wäre dann weitere nicht benötigte Spielbanken und Abbau von Arbeitsplätzen, so der Gewerkschafter.

Nach unserer Rechtsauffassung entspricht das Online-Casino Wiesbaden, so Stracke auch nicht den Vorstellungen des Bundeskartellamtes und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Danach dürfen Spieler aus anderen Bundesländern nicht ausgeschlossen werden.

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt weiterhin Internetglücksspiel ohne „wenn und aber“ ab und wird dies in einer Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrages ausführlich schriftlich begründen, so Stracke.
.
Wir lehnen ein Spiel ohne Menschen für Menschen wegen der damit einhergehenden sozialen Verelendung und den unkontrollierbaren Suchtfolgen ab, so Rolf Schmid, Betriebsratsvorsitzender der Spielbank Wiesbaden und Mitglied im Bundesarbeitskreis Spielbanken.

Croupiers sind auf Grund ihrer Erfahrung und Ausbildung am besten geeignet, Suchtverhalten zu beobachten und zu erkennen, so Schmid, um somit die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Bedingungen für ein Glücksspielmonopol zu erfüllen.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz