Öffentliche Bekanntmachung zur Vergabe der Erlaubnis für die Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems

Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, eine Erlaubnis für den Betrieb der Spielbank Mainz und ihrer Zweigspielbetriebe in Trier und Bad Ems mit einer zehnjährigen Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2026 sowie einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um maximal fünf Jahre zu erteilen. Am heutigen Tage wurde im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) die Bekanntmachung „Neuvergabe Erlaubnis Spielbank Mainz“ unter der TED – publication 17089-2016 veröffentlicht.

Das Verfahren wird in zwei Stufen durchgeführt, in denen von den Antragstellern verschiedene Angaben, Nachweise und Unterlagen abgefragt und geprüft werden. In der ersten Verfahrensstufe erfolgt eine Eignungsprüfung; daran schließt sich das Auswahlverfahren als zweite Verfahrensstufe an. Voraussichtlich im Juli 2016 soll die Spielbankerlaubnis erteilt werden.

Der europaweiten Bekanntmachung zur Erlaubnisneuvergabe sind Informationen zum Ausschreibungsverfahren wie Auftraggeber, Leistungsbeschreibung, Fristen und weitere verfahrensrelevante Angaben zu entnehmen.“