Ver.di- Bundesarbeitskreis Spielbanken warnt vor den Gefahren des Internetspieles und fordert, die Internetspielbank Wiesbaden vom Netz zu nehmen

In einer Pressekonferenz in Wiesbaden zum Thema Internetspiel haben sich der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di wiederholt gegen Glücksspiele im Internet ausgesprochen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.

Ver.di begrüßt die Absicht der Bundesländer, in einem neuen Lotterie-Staatsvertrag das Internetspiel zu verbieten, so Stracke.

Wenn der Innenminister des Landes Hessen, Herr Bouffier, einem privaten Betreiber das Internetspiel in Hessen verbietet, kann es nicht angehen, dass die Spielbank Wiesbaden ihre Internetspielbank weiter betreiben darf.

Ver.di erwarten, dass die Konzession, die am 31.12.2006 ausläuft, sofort entzogen wird, so Stracke.

Eine schriftliche Anfrage an den Innenminister; Herrn Bouffier, ist am 25.09.06 von ver.di gestellt worden.

Internetspiel ist nach Auffassung von ver.di zu verbieten, weil Spieler- und Jugendschutz nicht gewährleistet sind.

Rechtsanwalt Volker Keppler, Wiesbaden, der ver.di in Spielbankfragen berät, bekräftigt die Auffassung des Bundesarbeitskreises Spielbanken. Die Konzession für das Internetspiel der Spielbank Wiesbaden entspricht nicht den rechtlichen Voraussetzungen sowie der aktuellen Rechtsprechung, so Keppler.
Das Internetspiel wird international immer fragwürdiger. Dies hat anlässlich seiner Sitzung der Union Network Gaming Weltausschuss Spiele und Wetten festgestellt und beschlossen, die Internetspielbanken grundsätzlich abzulehnen.

Ver.di gegrüßt die Anfrage der Fraktion der SPD im Hessischen Landtag mit 19 Fragen zum Internetspiel der Spielbank Wiesbaden (Drucksache 16/6024 vom 19.09.06) und ist auf die Antwort der Landesregierung gespannt, so Stracke. Mit der Vergabe der Internetkonzession an die Spielbank Wiesbaden sind nach Auffassung von ver.di viele Fragen offen geblieben.

Enttäuscht sind auch die ArbeitnehmerInnen der Spielbank Wiesbaden von der Geschäftsleitung, so Rolf Schmid, Betriebsratsvorsitzender. Nach Änderung des Spielbankgesetzes am 21.11.2002 und der Vergabe der Konzession an die Spielbank Wiesbaden haben Geschäftsleitung und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass über das Internet an einem Kessel des Lebendspieles gespielt wird.

Seit November 2005 wird nun ein zweiter Kessel aus dem Automatenspiel bespielt, so Schmid. Dies ist ein klarer Verstoß der Geschäftsleitung gegen die mit dem Betriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung. Der Betriebsrat bedauert, dass sich die Geschäftsleitung trotz mehrfacher Aufforderung nicht an die Vereinbarung hält und lässt die Angelegenheit nun vor dem Arbeitsgericht klären.

Für Stracke ist klar, hier geht es der Spielbank um reine Gewinnmaximierung.

Die Spielbank zahlt für das Internetspiel eine Abgabe auf das Bruttoeinspielergebnis (Einsatz der Gäste minus ausgezahlte Gewinne) von 60%, wogegen die Spielbank für das klassische Spiel sowie das Automatenspiel ein Steuer in Höhe von 90% bezahlt. Daher kommt auch die aggressive Werbung der Spielbank, Gäste zum Internetspiel abzuwerben.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen den ordnungspolitischen Auftrag, den Spielbanken haben, so ver.di.

Es schein fast, als ob es in Vergessenheit geraten ist, dass das Glücksspiel kein normales Wirtschaftsgut ist, sondern staatlich konzessioniert ist, um die wirtschaftliche Ausbeutung der Spielleidenschaft des Publikums unter staatliche Kontrolle und Zügelung zu nehmen (Urteil BGH).

Wir wollen kein Spiel ohne Menschen für Menschen, so Detlev Schulz, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Spielbank Bad Homburg. Die SpielbankmitarbeiterInnen sind laut Schulz hoch motiviert, das Kerngeschäft klassisches Spiel (Roulette, Black Jack) sowie in einem vertretbaren Umfang ein Automatenspiel für die Gäste anzubieten und zusätzlich einen hervorragenden Service zu bieten.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz
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