Geldspielgesetz mit Verbesserungsbedarf

Bern
Die Schweizer Casino Branche begrüsst grundsätzlich die heute vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zum Geldspielgesetz. Im Vergleich zur Vorlage für die Vernehmlassung wurde der Gesetzesentwurf insgesamt verbessert. Es besteht allerdings immer noch Korrekturbedarf: Das Spielangebot muss ausgeweitet werden, die Online-Bestimmungen sind so schnell wie möglich in Kraft zu setzen und das illegale Geldspiel muss wirksam bekämpft werden können.

Die Schweizer Spielbanken sind in den letzten Jahren massiv unter Druck geraten. Die Umsätze sind seit 2007 kontinuierlich um 30 Prozent gesunken und diese Tendenz hält an. Die Schweizer Spielbanken verlieren Marktanteile von über CHF 300 Mio. pro Jahr an ausländische Internet-Casinos, an illegale Spielclubs in der Schweiz und an Spielhallen im grenznahen Ausland. In der Folge sinken die Casinoumsätze und die darauf erhobenen hohen Abgaben an die AHV und die Kantone. Gleichzeitig verliert die Schweizer Volkswirtschaft qualifizierte Arbeitsplätze. Durch die Abwanderung werden die hiesigen – weltweit strengsten – Präventionskonzepte, die Spielsperren und der Jugendschutz unterlaufen.

Diesen Entwicklungen muss das neue Geldspielgesetz Rechnung tragen und es müssen für die Schweizer Spielbanken wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Schweizerinnen und Schweizer sollen in den sicheren und überwachten Schweizer Casinos spielen, und nicht bei ausländischen oder unkontrollierten Anbietern. Nur so kommen die Schweizer Präventionsmassnahmen zur Anwendung und die Erträge und Steuern bleiben in der Schweiz.

Heute sind die Schweizer Casinos in ihrem Spielangebot stark eingeschränkt. Online dürfen sie gar keine Spiele anbieten. Der Gesetzesentwurf geht hier in die richtige Richtung. Das Online-Verbot wird aufgehoben und neu gelten als Spielbankenspiele Spiele, die einem eng begrenzten Teilnehmerkreis (1 bis 1000 Teilnehmer) pro Spiel offenstehen.

Allerdings dürfen Spielbanken auch künftig nicht sämtliche in der Schweiz zulässigen Spiele anbieten. Insbesondere dürfen sie keine Geschicklichkeitsspiele durchführen und im Auftrag der Lotteriegesellschaften keine Lotterieprodukte und Sportwetten verkaufen (diese sind aber an jedem Kiosk erhältlich). Dies ist nicht einsichtig, sind doch die Sozialschutzvorschriften in den Casinos die strengsten.

Das Online-Verbot soll erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes aufgehoben werden, d.h. frühestens am 1.1.2019. Im schnelllebigen Online-Geschäft ist dies viel zu spät. Zudem sind griffige Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Angebots notwendig. Der Gesetzesentwurf geht hier noch zu wenig weit.

Im Vernehmlassungsentwurf war vorgesehen, dass alle möglichen Arten von Geldspiel-Turnieren (z.B. Black Jack Turniere) ausserhalb von Spielbanken von Dritten durchgeführt werden können. Die Schweizer Spielbanken begrüssen es, dass der Gesetzesentwurf der Botschaft dies nun auf Pokerturniere beschränkt, die mit kleinen Einsätzen und Gewinnen und nicht gewerbsmässig durchgeführt werden.

Die Casinobranche wird den Gesetzesentwurf nun genau prüfen und sich zu einem späteren Zeitpunkt detailliert dazu äussern.
Kontakt:
Christophe Darbellay, Präsident Schweizer Casino Verband,
Tel. 079 292 46 11
Marc Friedrich, Geschäftsführer Schweizer Casino Verband,
Tel. 079 279 39 62