Rund 440 Millionen an AHV und Kantone

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) konnte 2005 443.1 Millionen Franken an Spielbankenabgaben vereinnahmen. Als Aufsichtsbehörde hat sie die sozialpräventiven Massnahmen der Casinos besonders intensiv überprüft. Verbesserungspotenzial ortet sie in der Früherkennung von spielsuchtgefährdeten Personen. Die ESBK hat 48 neue Geschicklichkeitsspiele genehmigt und im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels 440 Strafentscheide gefällt.

Spielcasinos

Die Spielbanken erzielten 2005 erneut Rekordergebnisse. Dies wirkte sich positiv auf die Steuererträge aus. Die ESBK konnte 443.1 Millionen Franken vereinnahmen. Davon gingen 373.8 Millionen an die AHV und 69.3 Millionen an die Kantone. Die ESBK ist mit der Arbeit der Schweizerischen Spielbanken im Jahr 2005 insgesamt zufrieden. In ihrer Aufsichtstätigkeit stellte sie keine grösseren Unregelmässigkeiten fest. Besonders intensiv wurden die sozialpräventiven Massnahmen der Casinos überprüft. Hier verlangt die ESBK von den Spielbanken, dass sie die im Konzessionsverfahren genehmigten Sozialkonzepte auf hohem professionellem Niveau umsetzen. Die Vorkehrungen der Casinos haben durchaus Wirkung gezeigt; so wurden erneut rund 3’700 Spieler vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Verbesserungsmöglichkeiten sieht die ESBK bei der Früherkennung der spielsüchtigen und suchtgefährdeten Spielenden. Sie hat gegenüber Management und Verwaltungsräten der Spielbanken unmissverständlich dargelegt, was sie diesbezüglich erwartet.
Die ESBK spürt die Bereitschaft, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Spielautomaten

Mit dem Spielbankengesetz wurden Glücksspiele ausserhalb der Casinos verboten. Für Glücksspielautomaten in Bars und Restaurants hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist festgesetzt, die am 31. März 2005 abgelaufen ist. Die ESBK hat frühzeitig darüber informiert, dass auf diesen Zeitpunkt hin diese Automaten abzuräumen seien. Kontrollen haben ergeben, dass rund 6’000 Geräte zeitgerecht entfernt worden waren. Nach wie vor zulässig ist der Betrieb von Geschicklichkeitsspielautomaten, sofern dies die Kantone zulassen. Die ESBK hat im Jahr 2005 insgesamt 48 Geschicklichkeitsspiele genehmigt.

Illegales Glücksspiel

Die ESBK hat 2005 81 Strafverfahren wegen illegalen Glücksspiels eröffnet und 440 Strafentscheide gefällt. Vermehrt hat sie dabei auch Bussen wegen Widerhandlungen gegen das Verbot von Glücksspielen im Internet ausgesprochen.

Weitere Auskünfte:
Jean-Marie Jordan, Direktor ESBK, Tel. 031 323 12 05
Anmerkung: Der ausführliche Jahresbericht ist auf der Website der ESBK verfügbar
(http://www.esbk.admin.ch).