Ver.di-Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt die Internet-Spielbanken ab

Aufforderung an die Spielbankbetreiber ihrem ordnungspolitischen Auftrag nachzukommen

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Gewerkschaft Verdi hat sich in seiner Sitzung in Kirkel/Saar wiederholt mit der Situation der Spielbanken und den daraus entstehenden Nachteilen für die Beschäftigten befasst.

Die Spielbanken haben, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken durch die oft hausgemachten Probleme mit Besucherrückgängen insbesondere im Lebendspiel und dadurch bedingt mit einem Rückgang bei dem Bruttoeinspielergebnis (Einsatz der Gäste minus ausgezahlte Gewinne) sowie dem Tronc (Trinkgeldtopf der Gäste, aus dem das Personal bezahlt wird) zu kämpfen. Nach Auffassung des Bundsarbeitskreises vernachlässigen die Spielbankbetreiber insbesondere in ihrem Kerngeschäft, dem klassischen Spiel, so Stracke, ihren ordnungspolitischen Auftrag, den Spielbanken haben.
Es schein fast, als ob es in Vergessenheit geraten ist, dass das Glücksspiel kein normales Wirtschaftsgut ist, sondern staatlich konzessioniert ist, um die wirtschaftliche Ausbeutung der Spielleidenschaft des Publikums unter staatliche Kontrolle und Zügelung zu nehmen (Urteil BGH).

Diese Rechtsauffassung ist mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bekräftigt worden. Der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb der Menschen staatlich überwachte Tätigkeitsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen. Weiterhin soll das Glücksspiel kanalisiert werden.

Die Spielbankbetreiber, so Stracke investieren überwiegend im weniger Personalintensiven Automatenspiel und kommen dort ihrem ordnungspolitischen Auftrag nicht nach, da es dort keine Ausweiskontrolle und somit auch keinen Spielerschutz gibt.

Die Situation der Spielbanken verschärft sich durch die ab Mai auch für Spielbanken fällige Umsatzsteuer, da es noch keine Einigung zwischen dem Bund und den Ländern über die Umverteilung der Abgabenhöhe gibt. Auch wird über eine Umsatzsteuer auf die Trinkgelder nachgedacht. Sollte dies kommen, so Stracke, wird das Bezahlungssystem in keiner Spielbank mehr funktionieren. Dann wird ver.di tarifpolitisch in den Spielbanken andere Wege gehen müssen, so der Gewerkschafter. Es ist schlimm genug, dass Spielbanken durch die Diskussion um die Umsatzsteuer mit Spielhallen verglichen werden. Hier erwartet ver.di eine stärkere Positionierung der Spielbankbetreiber.

Bereits heute sind die Haustarifverträge in einige Spielbanken seit vielen Jahren in der Nachwirkung und die Beschäftigten haben dort Einkommensverluste im zweistelligen Prozentbereich hinzunehmen. Daher machen sich die Mitglieder des Bundesarbeitskreises Spielbanken von ver.di große Sorgen um die Arbeitsplätze in der Branche.

Ver.di fordert daher, dass die nicht mehr zeitgemäße Abgabenhöhe gesenkt wird. Im europäischen Vergleich sind die Abgaben nirgendwo so hoch, wie in Deutschland. Das Geld soll zur Förderung des klassischen Spiels an den Tischen und in den Entertainment-Bereich gesteckt werden.

Wir sind, so Stracke für ein im vertretbaren Rahmen angebotenes Automatenspiel als 2. Säule der Spielbanken. Wie in der Schweiz sollten Automatenspiele ausschließlich in konzessionierten Spielbanken angeboten werden dürfen.

Spielbanken müssen sich verstärkt um den Spielerschutz kümmern, nur so ist nach Auffassung von ver.di als Ableitung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Sportwetten vom 28.03.2006 das Monopol der Spielbanken zu halten.

Nun wollen einige Betreiber in das Internetspiel einsteigen, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken. Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt ein Glücksspiel ohne Menschen für Menschen entschieden ab, so Jaguttis.

„Vor 20 Jahren haben wir den Start des Automatenspiels in den Spielbanken vernachlässigt und haben nun die Auswirkungen mit einem Personalabbau zu bezahlen“ so Jaguttis. Der Croupier aus Travemünde weis, wovon er redet, das klassische Spiel wurde in Bad Pyrmont und in Hittfeld geschlossen, in Mainz und Bad Ems wurden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen.

Die Absicht der Spielbankbetreiber wird gravierende Auswirkungen auf die Arbeitsplätze haben, befürchtet ver.di. Diese wollen ein komplettes Spielangebot in einem ausgelagerten Betrieb außerhalb der Spielbanken über das Internet anbieten, weis Stracke zu berichten. Die Spielbank Wiesbaden, die zurzeit das einzige staatlich konzessionierte Internetspiel in Deutschland anbietet, zahlt eine Steuer auf das Bruttoeinspielergebnis von 60%, wogegen die Spielbank für das klassische Spiel sowie das Automatenspiel eine Steuer in Höhe von rund 90% bezahlt. Andere Betreiber fordern sogar eine Abgabenhöhe von lediglich 30% für das Internetspiel. Den Spielbankenbetreibern geht es um Gewinnmaximierung, ein klarer Verstoß gegen den ordnungspolitischen Auftrag der Spielbanken.

Der Bundesarbeitskreis ist zu der Auffassung gelangt, das Internetspiel entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sowie mehrere Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes.

Weiterhin müssen auch die Spieler geschützt werden, da im Internet der Jugendschutz nicht gewährleistet ist und es unter anderem keine Kontrolle gibt, ob der Spieler unter Spielsucht leidet oder sogar unter Alkoholrausch oder Drogen spielt und somit nicht geschäftstüchtig ist.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,