Glücksspielindustrie hofft, dass diskriminierende Praktiken von der EU nicht länger toleriert werden

Die europäische Glücksspielindustrie begrüsst die lang erwartete, von der Europäischen Kommission getroffene Entscheidung, in sieben Mitgliedsstaaten eine gross angelegte Untersuchung des Sportwettenmarktes zu starten.

Im Lichte des Gambelli-Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) würden die nationalen Gesetzgebungen Dänemarks, Finnlands, Deutschlands, Ungarns, Italiens, Schwedens und der Niederlande dahingehend geprüft, ob sie Betreiber von Sportwettbüros innerhalb der Gemeinschaft daran hindern, ihre Dienstleistungen zu erbringen oder zu bewerben, heisst es in einer Aussendung der European Betting Association („EBA“). Die Kommission hege ernsthafte Zweifel, ob die Beschränkungen in diesen Märkten darauf abzielten, Spielmöglichkeiten zu reduzieren, oder ob sie nicht eher Einkünfte für den Staatshaushalt schützen.

Die Kommission habe Grund zur Annahme, dass diese Mitgliedsstaaten in diesem Sektor gegen den Binnenmarktgrundsatz der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49 des EU-Vertrages) verstossen. Die Kommission habe als Wächterin des Vertrages die Pflicht, mögliche Verletzungen des EU-Rechtes in allen Dienstleistungssektoren zu untersuchen und habe daher entschieden, ein Mahnschreiben an diese Regierungen zu senden, was den ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens darstelle.

Diese Untersuchung sei das Ergebnis von Beschwerden, die in den letzten Jahren von Glücksspielbetreibern, Konsumenten, Medienunternehmen, Tourismusunternehmen, Sport- und Wohltätigkeitsorganisationen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten bei der Kommission eingereicht wurden (Österreich, Dänemark, Finnland, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Portugal, Schweden und dem Vereinigten Königreich). Zu den Beschwerdeführern zählen Mitglieder der EBA und der RGA, die systematisch zu Opfern diskriminierender Praktiken in diesen Mitgliedsstaaten wurden und nicht in der Lage gewesen seien, ihre legitimen Rechte auszuüben, nämlich diese Dienstleistungen so zu erbringen, wie dies vom Präzedenzrecht des EuGH bestätigt wurde.

Im Kontext eines wachsenden nationalen Protektionismus in verschiedenen Mitgliedsstaaten begrüsst die Glücksspielindustrie nun die feste Entschlossenheit der Kommission, die Regeln des Binnenmarktes in diesem Sektor durchzusetzen. Umso mehr, als sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat entschieden haben, das Glücksspiel in der Dienstleistungsrichtlinie nicht zu erwähnen, wie es heisst.

Didier Dawyn, Generalsekretär der EBA drängt die Kommission, „die Situation für EBA– und RGA-Mitglieder zu verbessern, die bisher EU-weit Opfer solcher unfairen, diskriminierenden Praktiken sind, ohne dass Mitgliedsstaaten vor den Gerichtshof in Luxemburg gebracht werden müssen“.

Beide Verbände glauben, dass diese Untersuchung eine klare Botschaft an die Konsumenten, die Industrie und die Mitgliedsstaaten bezüglich des Bedarfs sendet, die rechtliche Situation in diesem Sektor zu klären. Die EBA und die RGA hoffen, dass die Regierungen der Entschlossenheit der Kommission ernsthaft Beachtung schenken würden, diskriminierende Praktiken nicht länger zu tolerieren und ihren Mitgliedern einen fairen und regulierten Marktzugang ermöglichen.

Clive Hawkswood, Geschäftsführer der RGA fordert die Mitgliedsstaaten auf „mit unserer Industrie und anderen daran zu arbeiten, faire und nachhaltige Regeln für virtuelles Glücksspiel innerhalb der Europäischen Union zu finden und anzunehmen. Gemeinsam können wir alle ihrer legitimen Bedenken darüber zur Sprache bringen, die Kriminalität aus dem Spiel zu halten und die Konsumenten