Tätigkeiten der ESBK im Jahr 2013

Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zieht in ihrem Jahresbericht eine positive Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2013. Nebst ihren Aufgaben als Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörde beschäftigte sich die Kommission unter anderem auch mit dem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über Geldspiele.

Das Sekretariat führte im Berichtsjahr mindestens je zwei ordentliche Inspektionen bei sämtlichen 21 Spielbanken durch. Überprüft wurde zum einen die Umsetzung der Sozialkonzepte sowie die Einhaltung der Vorschriften der Geldwäschereigesetzgebung. Zum anderen erfolgten insbesondere Kontrollen des Betriebs der Tischspiele und der Glücksspielautomaten.

Im Bereich der Strafverfolgung des illegalen Spiels wurden 2013 wurden 115 Straffälle neu eröffnet; davon betrafen rund 90 Prozent illegale Spielangebote in Form von Computer-Stationen in öffentlichen Einrichtungen, insbesondere in Restaurants. Die ESBK konnte in 180 Verfahren insgesamt die Untersuchungen abschliessen.

2013 erzielten die Spielbanken einen Bruttospielertrag (BSE) von 746,2 Millionen Franken. Der BSE konnte sich im Vergleich zu den Vorjahren stabilisieren. Dieser Umstand ist grösstenteils auf die Eröffnung der zwei neuen Spielbanken in Zürich und Neuenburg Ende 2012 zurückzuführen.

Aus der eingenommenen Spielbankenabgabe kann die ESBK der AHV 305 Millionen Franken entrichten. 51,5 Millionen Franken gingen an die Standortkantone von B-Spielbanken.

Kontakt / Rückfragen
Jean-Marie Jordan,
Eidg. Spielbankenkommission,
T +41 58 463 12 05
Medienmitteilungen, ESBK, 26.06.2014