ver.di Bundesarbeitskreis Spielbanken fordert zeitgemäße Spielbankabgabe

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di lehnt, wie die Spielbankbetreiber, die Umsatzbesteuerung der Spielbanken ab, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17.02.2005 beabsichtigt die Bundesregierung, die bislang steuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken in die Umsatzsteuerpflicht einzubeziehen.

Spielbanken werden nicht zur wirtschaftlichen Betätigung zugelassen, sondern zur Eindämmung des illegalen Glücksspiels dem menschlichen Spieltrieb eine staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeit zu verschaffen. Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt. Spielbanken unterliegen somit dem Ordnungsrecht und haben einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, so Stracke.

Spielbankbetreiber sind zur Zeit nach dem Reichsgesetz von 1938, das als Ländergesetz nachwirkt, von laufenden Steuern befreit. Dafür zahlen sie jedoch je nach Bundesland unterschiedlich eine Spielbankabgabe von bis zu 90% auf das Bruttoeinspielergebnis (Einsatz der Gäste minus Gewinn ) als Steuer.

Diese hohe Steuerabgabe der Spielbankbetreiber ist nicht mehr zeitgemäß und muss den derzeitigen Gegebenheiten angepasst werden. Die Abgabensenkung ist nach Auffassung von ver.di u. a. ins klassische Spiel zu investieren.

Beispiele aus jüngster Zeit zeigen, viele Spielbankbetreiber vernachlässigen u.a. wegen den hohen finanziellen Belastungen ihre Kernaufgabe, das Klassische Spiel ! Zusätzlich bauen viele Spielbankbetreiber Arbeitsplätze im Klassischen Spiel ab, so Stracke.

Aus diesen Gründen fordert der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di die Länderregierungen auf, die Spielbankabgabe den derzeitigen Gegebenheiten anzupassen.

Zur Diskussion um die Umsatzsteuer begrüßen wir daher die Forderung des Rheinland-Pfälzischen Finanzministers Mittler, der laut Stracke sich „außerhalb der Umsatzsteuer“ für die Einführung einer gesonderten Landessteuer auf die Umsätze der gewerblichen Geldspielautomaten ausspricht. Zusätzlich ist eine Abgabensenkung dringend erforderlich und somit unumgänglich, so Stracke

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,