Traditionsspielbank Travemünde muss die MitarbeiterInnen laut Beschluss des Arbeitsgerichtes Lübeck wieder ab 29.11.2005 ab 14.55 Uhr beschäftigen

Der Betriebsrat der Spielbank Travemünde hat das Unterlassungsverfahren als einstweilige Verfügung wegen Verschiebung der Arbeitszeiten vor dem Arbeitsgericht Lübeck gegen die Spielbank gewonnen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di.

Nach Mitteilung des Arbeitsgerichtes an die Betriebsleitung sind die seit 01.11.2005 von der Geschäftsführung einseitig angeordneten Arbeitszeiten zu korrigieren. Ab dem 29.11.2005 sind die Beschäftigten wieder laut alten Dienstplänen ab 14.55 zu beschäftigen.

Dies ist laut Stracke ein Erfolg des Betriebsrates gegen die unsinnige Entscheidung der Spielbank, das klassische Spiel in Travemünde erst ab 17.00 Uhr zu bespielen und die Mitbestimmung des Betriebsrates bei den Dienstplänen zu missachten.

Leider haben sich die Befürchtungen von ver.di bewahrheitet, so Stracke. Seit 01.11.2005 sind mit der Reduzierung der Öffnungszeiten von 15.00 Uhr auf 17.00 Uhr die Gästezahlen sowie der Tronc (Trinkgeldtopf der Beschäftigten) im zweistelligen Prozentbereich zurückgegangen.

Nun spekuliert die Belegschaft, wie denn Herr Hein für die Geschäftsleitung mit dieser gerichtlichen Entscheidung umgeht. Wird er die Spielbank um 15.00 Uhr öffnen ist die am häufigsten diskutierte Frage unter der Belegschaft oder wird er die Beschäftigten lediglich in der Kantine rumsitzen lassen?

Stracke fordert Hein auf, die Entscheidung der Geschäftsleitung bezüglich der Öffnungszeiten zurückzunehmen und die Traditionsspielbank Travemünde wieder ab 15.00 Uhr zu bespielen.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di- Bundeskoordinierung Spielbanken, Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6,
55116 Mainz; Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708;Mail:Bernhard.Stracke@verdi.de