Der 5. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Jaggy sowie der Richter Frisch und Thalheim in dem Strafverfahren gegen F I wegen Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels am 26. November 2003 beschlossen: