Das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) hat mit seinen Entscheidungen vom 20. September 2022 die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) hat mit seinen Entscheidungen vom 20. September 2022 die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt.
In Landau soll künftig eine Wettbürosteuer erhoben werden. Nach Angaben von OB Thomas Hirsch hat der Stadtvorstand in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass die Verwaltung nach der Sommerpause mit einem entsprechenden Vorschlag in die städtischen Gremien geht.
Die Stadt Koblenz kann von Wettbürobetreibern eine Wettbürosteuer in Höhe von 3 Prozent des Wetteinsatzes erheben, wenn im Wettbüro neben der Annahme von Wettscheinen zusätzlich auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird.
Das Oberverwaltungsgericht hat heute in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund gegenüber Wettbürobetreibern rechtmäßig Wettbürosteuern festgesetzt hat.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29.06.2017 (Az.: 9 C 7/16) den Berechnungsmaßstab der Wettbürosteuersatzung der Stadt Dortmund verworfen, weil die dort vorgesehene Flächenbesteuerung gegen höherrangiges Recht verstieß.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund Wettbürobetreiber zu einer Wettbürosteuer heranziehen darf.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat drei Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt, nach denen die Erhebung von Wettbürosteuer in der Stadt Rastatt unrechtmäßig war.
Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt eine Reihe aktueller Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, in denen die sogenannte "Wettbürosteuer" für verfassungswidrig erklärt wird. Die Wettbürosteuer, so das Gericht, sei keine örtliche Aufwandsteuer. Als indirekte Steuer müsse die Wettbürosteuer...
In mehreren von der Sozietät Redeker Sellner Dahs geführten Verfahren hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteilen vom 24.04.2015 (Az. 6 K 1514/13, 6 K 1515/13, 6 K 1532/13) Vergnügungsteuerbescheide der Stadt Karlsruhe, mit denen Wettbürosteuer erhoben worden ist, als rechtswidrig aufgehoben.
Berlin - Rechtsexperte Prof. Dr. Dieter Birk hat die von zahlreichen Kommunen ins Spiel gebrachte Wettbürosteuer scharf kritisiert. In einem Gutachten für den Deutschen Sportwettenverband (DSWV) attestiert der ehemalige Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zahlreiche gesetzgeberische Mängel.
Viele Kommunen in Deutschland pfeifen finanziell aus dem letzten Loch. Eine grundsätzliche Neuordnung der kommunalen Finanzen ist längst überfällig, lässt aber weiter auf sich warten. In ihrer Not greifen die Städte tief in die fiskalische Trickkiste. Um die klammen Kassen mit Kohle zu füllen, ufert die Fantasie von...