Kein Anspruch auf Duldung einer ungenehmigten Wettvermittlungsstelle

Die Zukunft des Sportwettenmarktes beginnt jetzt!

Auswirkungen des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 29.03.2017 – Az. 4 B 919/16 (Pressemitteilung des OVG NRW vom 30.03.2017) auf laufende Nutzungsgenehmigungsverfahren für Wettvermittlungsstellen in Nordrhein-Westfalen

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Urteil VG Gelsenkirchen: Beitreibung von bereits festgesetztem Zwangsgeld nach Erfüllung einer Unterlassungspflicht nicht mehr zulässig

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Das papierlose Wettbüro