Das Verwaltungsgericht Weimar hat mit einem Hauptsache-Urteil vom 26.06.2012 in einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Verfahren (AZ: 5 K 882/06) eine Ordnungsverfügung und den später ergangenen Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes aus dem Jahre 2006 aufgehoben. Die Klage des Sportwettvermittlers hatte insoweit Erfolg.