Die staatlichen Glücksspielanbieter versuchen ihre Monopolstellung nicht nur durch ein wettbewerbsrechtlichen Vorgehen gegen ausländische Anbieter und inländische Glücksspieldienstleister (vor allem gewerbliche Spielvermittler) abzusichern, sondern auch indem sie sich übliche Bezeichnungen wie „Lotto“ und „Toto“ als Marke gesichert haben. Die in einem Kartell, dem Deutschen Lotto- und Toto-Block, zusammen geschlossenen staatlichen Anbieter versuchten damit (und versuchen weiterhin), sämtliche Kombinationen mit diesen Gattungsbegriffen zu unterbinden (etwa „freelotto“).