Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit Beschluss vom 6.11.2009, Az. 7 LA 79/09, einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Hannover vom 17.06.2009, Az. 11 A 4402/07 abgelehnt. Auch nach Ansicht des OVG verstößt die Ausgabe und Einlösung von Testcoupons für Freispiele gegen § 9 Absatz 2 SpielV.