Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hans-Jörn Arp hat heute (Mittwoch, 27. April 2016) die Landesregierung für Ihren Schiffbruch beim Glückspiel scharf kritisiert und erneut eine europarechtskonforme Regelung gefordert:
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hans-Jörn Arp hat heute (Mittwoch, 27. April 2016) die Landesregierung für Ihren Schiffbruch beim Glückspiel scharf kritisiert und erneut eine europarechtskonforme Regelung gefordert:
Mit Beschluss vom 12.05.2015 (OVG 1 S 102.14) hat das OVG Berlin-Brandenburg den Eilantrag eines privaten Sportwettveranstalters zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Konzessionsverfahrens bestätigt. Ein privater Sportwettveranstalter war auf der ersten Stufe des Verfahrens zur Vergabe von bis zu 20 Sportwettkonzessionen ausgeschlossen worden...
Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veran, staltet und vermittelt werden. Der Glücksspielstaatsvertrag, der am 01.07.2012 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass für 7 Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages Sport, wetten probeweise mit einer Konzession veranstaltet werden dürfen.
Berlin. Laut aktuell veröffentlichten Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen haben Sportwettenanbieter im vergangenen Jahr eine Rekordsumme an den Fiskus abgeführt. 2014 konnte der Bund 226 Millionen Euro aus der Wettsteuer verbuchen. Der Umsatz deutscher Wettkunden beläuft sich inzwischen auf über 4,5 Milliarden Euro.
Eine spannende und ereignisreiche Fußball-Weltmeisterschaft liegt hinter uns. Sowohl für Fans des runden Leders als auch für Anbieter von Sport- und Livewetten hatte dieses einzigartige Event einige Überraschungen zu bieten...
Der unter anderem für die Staatshaftung zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Abweisung von zwei Schadensersatzklagen einer Sportwettenanbieterin gegen zwei bayerische Städte und den Freistaat Bayern bestätigt. Die Klägerin verfügte über eine Erlaubnis der gibraltarischen Behörden...
Kiel/München, August 2012 - Geht es nach dem Willen der schleswig-holsteinischen SPD-Landtagsfraktion, wird das seit 2011 im nördlichsten Bundesland geltende Glücksspielgesetz eher heute als morgen rückgängig gemacht. Das Land solle dem Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Bundesländer beitreten, so die Prämisse des sozialdemokratischen Fraktionschefs Ralf Stegner.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, haben die heutige (22. Mai 2012) Vergabe von vier weiteren Lizenzen an private Sportwettenanbieter begrüßt und die Kritik von SPD-Landes- und Fraktionschef Dr. Ralf Stegner zurückgewiesen:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2011 ein bahnbrechendes Urteil zur Frage der Unionsrechtskonformität von gebietsbeschränkten Exklusivrechten im Zusammenhang mit der Übertragung von Fußballspielen gefällt und dabei auch nochmals wichtige Aussagen zur generellen Schutzfähigkeit von Sportveranstaltungen getroffen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen und die Konsequenzen für Sportwettanbieter, Sportveranstalter und Pay-TV-Anbieter kurz dargestellt.
Berlin, 12. Dezember 2011. Der 15. Dezember erzeugt bei Wettanbietern gemischte Gefühle: Die Ministerpräsidenten treffen sich in Berlin, um den Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1. GlüÄndStV) zu unterzeichnen. Ausgenommen ist Schleswig-Holstein mit einer eigenen, marktgerechten Regelung. „Wir freuen uns zwar einerseits über den grundsätzlich eingeschlagenen Weg hin zu einer Liberalisierung in der Gesetzgebung“, so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat durch Beschluss vom 26. Oktober 2010 (Az. OVG 1 S 154.10) einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. Juli 2010 (Az. VG Berlin 35 L 27510) geändert und den Antrag eines privaten Glücksspielanbieters abgelehnt, mit dem die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid des Landes Berlin angeordnet werden sollte.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem durch die Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Urteil vom 07.10.2010, Az.: VG 35 A 224.08, die Verwaltungsgebühr einer Untersagungsverfügung in Höhe von 2.000,00 EUR als rechtswidrig beurteilt. Die Voraussetzungen zur Erhebung dieser Verwaltungsgebühr lägen nicht vor und zudem sei die Erhebung der Verwaltungsgebühr wegen Ermessensfehlern rechtswidrig.