In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 hat der Europäische Gerichtshof das lange erwartete Urteil heute verkündet. Mit für die Verfechter des Monopols wohl unerwarteter Deutlichkeit stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die aktuelle gesetzliche Regelung in Deutschlad (Glückspielstaatsvertrag) mit Europäischem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, weil inkohärent ist.