Sachsen möchte den Glücksspielstaatsvertrag 2021 ratifizieren. Dazu hat der Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtags den Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) zu einer mündlichen Anhörung eingeladen...
Sachsen möchte den Glücksspielstaatsvertrag 2021 ratifizieren. Dazu hat der Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtags den Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) zu einer mündlichen Anhörung eingeladen...
Wer in dem sog. „Freistaat“ Sachsen (Deutschland) Spielhallen im öffentlichen Auftrag betreiben möchte, um den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in überwachte und auf die Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtete Bahnen zu lenken...
Der Staatsvertrag beinhaltet Regelungen für die Veranstaltung, die Durchführung und die gewerbliche Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen; er enthält ergänzende Regelungen zu den öffentlichen Spielbanken. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 zum Sportwettenmonopol des Staates haben die Regierungschefs der Länder am 13.12.2006 den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland zur Kenntnis genommen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) geht in zwei Entscheidungen vom 22. Dezember 2004 (Az. 3 Bs 405/04 und 3 Bs 28/04) von einer weiteren Anwendbarkeit der Entscheidung des Hessischen VGH vom 9. Februar 2004 hinsichtlich der Ausführungen zur Marktexpansionsstrategie aus. Das OVG führt hierzu aus: „Die Abänderung (Anm.: der Entscheidung des Hessischen VGH vom 9. Februar 2004) durch den Beschluss vom 27.10.2004 – 11 TG 2096/04 – erfolgte lediglich, weil die Vorschrift des EG-Vertrages auf die dortige Veranstalterin der Wetten mit Sitz auf der Isle of Man keine Anwendung finden.“