Mit Beschluss vom 13.12.2018 (Az.: 1 B 248/18) hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs geführten Beschwerdeverfahren die Auswahlentscheidung zwischen zwei konkurrierenden Spielhallen...
Mit Beschluss vom 13.12.2018 (Az.: 1 B 248/18) hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs geführten Beschwerdeverfahren die Auswahlentscheidung zwischen zwei konkurrierenden Spielhallen...
Ein Spielhallenbetreiber im Saarland sah sich einer Untersagung seines Spielhallenbetriebes durch das Landesverwaltungsamt gegenüber. Er habe aufgrund von Mindestabständen keine glücksspielrechtliche Betriebserlaubnis bekommen können.
München, 17. Dezember 2012 - Der Jackpot bei Lotto 6aus49 ist geknackt. Auf einem Teilnahmeschein, der im Saarland abgegeben wurde, waren nicht nur die am Samstag gezogenen Lottozahlen 4, 25, 27, 30, 31 und 40 innerhalb eines Tippfelds angekreuzt. Des Weiteren stimmte auch die am 15. Dezember ermittelte Superzahl 6 mit der Endziffer der aufgedruckten Losnummer des Spielauftrags überein.
Mit Urteil vom 19.09.2007 (Az.: 7 I O 79/07) hat das Landgericht Saarbrücken die gegenüber dem Einzelkaufmann Schlecker im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung vom 03.08.2007 in vollem Umfang bestätigt. Mit der einstweiligen Verfügung war es Herrn Schlecker wegen eines Verstoßes gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 8 Satz 1 SportwettGSL verboten worden, auf dem Gebiet des Saarlandes ohne die erforderliche Erlaubnis des Innenministeriums in Räumlichkeiten Zahlenlotterien anzubieten oder zu bewerben.
Dannenberg, 10. April 2007 - Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 4. April 2007 (AZ 1274-11/07) in acht Eilrechtsschutzverfahren die sofortige Vollziehbarkeit von Schließungsverfügungen gegen private Sportwettvermittler ausgesetzt. In seiner Begründung äußerte das Gericht Zweifel daran, dass das „ordnungsrechtliche Einschreiten gegen die Antragsteller mit der durch Artikel 49 EG-Vertrag gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit in Einklang steht“.
Mit mehreren Beschlüssen hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis am 4.4.2007 die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungsverfügungen, welche gegen private Wettvermittler ergangen waren, ausgesetzt und damit festgestellt, dass die private Vermittlung von Sportwetten an ein innerhalb der EU konzessioniertes Unternehmen im Saarland zunächst weiter erfolgen darf.
Das BVerwG hat nach einer Pressemitteilung des Saarländischen Innenministeriums das am 8.8.2003 in Kraft getretene neue Saarländische Spielbankgesetz (SpielbG-Saar) für rechtmäßig erachtet. Nach diesem neuen Gesetz kann nur eine vom Land mehrheitlich gehaltene Gesellschaft eine Lizenz als Spielbank erhalten. Die Regelung statuiert damit ein quasi-staatliches Spielbanken-Monopol. Das BVerwG bestätigt damit die Entscheidung der Vorinstanz, des OVG Saarlouis (Beschl. v. 21.11.2003 - Az.: 3 R 7/02).