Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 die Beschwerde einer Veranstalterin von Glücksspielen gegen die Ablehnung ihres Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz...
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 die Beschwerde einer Veranstalterin von Glücksspielen gegen die Ablehnung ihres Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz...
Wie gelingt der Kampf gegen illegales Glücksspiel? WestLotto-Geschäftsführer und WLA-Vizepräsident Andreas Kötter erläutert in unserem aktuellen Interview, warum er IP-Blocking und Payment-Blocking für richtige Maßnahmen hält.
Halle (Saale) - Behörde fordert weitere Internet-Service-Provider (ISP) zur Sperrung der Internetseiten der Lottoland-Gruppe auf. Erste Erfolge im Payment Blocking: Zahlungsdienstleister kündigen Zusammenarbeit mit Lottoland auf.
Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, federführende Gesellschaft im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB), begrüßt die Entscheidung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)...
Hamburg – Das konsequente Vorgehen der neuen Glücksspielbehörde gegen illegale Glücksspielangebote im Internet trifft auf Zustimmung.
Seit 1.7.2022 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) länderübergreifend verantwortlich für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür.
Zum 1.7.2022 übernimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die Verantwortung für die Bekämpfung von illegalem länderübergreifendem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür.
Die aktuelle Debatte über den Datenschutz führt zu scharfer Kritik am Glücksspielstaatsvertrag. Datenschützer halten das Vorgehen gegen Glücksspielanbieter nicht für datenschutzkonform.
Die Unterbindung von Zahlungsströmen - das sogenannte Payment Blocking - zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels in Deutschland ist möglich - auch und insbesondere unter Wahrung des Datenschutzes. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das Karsten Neumann, Landesdatenschutzbeauftragter a.D. (2B Advice GmbH aus Bonn) im Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) erstellt hat.