LOTTO Niedersachsen begrüßt das Vorgehen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegen schwarze Lotteriewetten

Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, federführende Gesellschaft im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB), begrüßt die Entscheidung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), erste rechtliche Schritte zur Unterbindung der Angebote der Lottoland-Gruppe durch das in § 9 GlüStV 2021 normierte Verwaltungsverfahren zum IP-Blocking einzuleiten.

Die Lottoland-Gruppe mit den Auftritten Lottoland und Lottohelden verstößt seit jeher gegen geltendes Recht in Deutschland, was seinen Niederschlag in entsprechenden Gerichtsentscheidungen gegen Lottoland gefunden hat. Zuletzt hat das OLG Düsseldorf im April 2022 entschieden, dass es sich bei den Angeboten der Lottoland-Gruppe eben nicht um Lotterien handele, sondern um Wetten auf den Ausgang von Lotterien. Da gemäß dem neuen GlüStV 2021 erlaubnisfähige Wetten ausschließlich Sportwetten und Pferdewetten sind, könne der Lottoland-Gruppe keine Erlaubnis erteilt werden. Das Internetverbot sei zudem nicht europarechtswidrig. Durch die Verwendung der von den Landeslotteriegesellschaften angebotenen Produkte betreibe die Lottoland-Gruppe gezielt eine Täuschung der Verbraucher. Diese gezielte Täuschung der Verbraucher werde ebenfalls bewirkt durch die bewusste und gezielte Verletzung der Markenrechte, die den Eindruck erwecke, es würde die Teilnahme an staatlichen Lotterien angeboten werden.

Auch die Verbraucherzentralen haben im März 2022 vor einer Spielteilnahme auf den Seiten von illegalen schwarzen Lotterien gewarnt. Solche Anbieter seien eben nicht auf der von der GGL geführten White-List genannt.