Münster: Der vierte Senat beim OVG Münster bereitet Juristen und Wirtschaftsteilnehmern seit Jahrzehnten Kopfzerbrechen. Die „temporäre Suspendierung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wegen inakzeptabler Regelungslücken“...
Münster: Der vierte Senat beim OVG Münster bereitet Juristen und Wirtschaftsteilnehmern seit Jahrzehnten Kopfzerbrechen. Die „temporäre Suspendierung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wegen inakzeptabler Regelungslücken“...
Magstadt/Münster. Seit rund einem Jahr ist der Münzverarbeitungsspezialist HESS aus Magstadt, ein Tochterunternehmen der ostwestfälischen Gauselmann Gruppe, Onlinepartner der GAD, dem IT- Dienstleister von rund 430 Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland.
Münster, den 13. Februar 2012 – WestLotto verzeichnete bei den Samstagsziehungen vom 11. Februar zwei Großgewinne. Beide Male gehen die jeweils sechsstelligen Gewinnbeträge ins Münsterland. Im Spiel 77 landete ein Teilnehmer aus dem Raum Münster mit sieben übereinstimmenden Endziffern (1685878) einen Volltreffer.
Mit Beschluss vom 30.10.2009 hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Untersagungsverfügung der für Internetverstöße in NRW zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.10.2008 gegen Bwin bestätigt. Mit diesem Bescheid untersagte die Bezirksregierung Düsseldorf der Bwin International Ltd. „mit den unter ihrer o.g. Domain abrufbaren Angeboten im Internet öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 des Glücksspielstaatsvertrages zu veranstalten“.
Münster/Espelkamp. Im Finanzdienstleistungssektor gewinnen effizientes Bargeldhandling, Sicherheit und Komfort immer mehr an Bedeutung und werden damit für Banken und Kreditinstitute zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. „Insbesondere die Münzverarbeitung – vor wenigen Jahren noch ein ungeliebter Kostenfaktor – wird von kundenorientierten Banken zunehmend als Chance...
Das VG Münster (Beschl. v. 03.04.2008 - Az.: 9 L 13/08) hat im Streit um die Frage, ob Poker verbotenes Glücksspiel ist oder nicht, ein weitere Entscheidung hinzugefügt: Leitsätze: 1. Poker (hier: "Texas Hold’em-Regeln" ohne "Rebuy"-Möglichkeit im K.O.-System) ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel. 2. Auch wenn die Eintrittsgelder iHv. 15,- EUR bei einem Pokerturnier ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete, Personal) verwendet werden, handelt es sich bei dem Eintrittsgeld um einen Einsatz iSd. § 284 StGB, so dass ein strafbares Glücksspiel vorliegt
Die 3. Kammer des Verwaltungsgericht Minden stellt sich in einem Beschluss vom 12.11.2004 (3 L 804/04) gegen die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das VG Münster meint, angesichts der Werbung der staatlichen Lotteriegesellschaften sei keine klare Zielsetzung dahingehend erkennbar, dass durch das staatliche Vorgehen der Spieltrieb in der Bevölkerung kanalisiert und eingedämmt werde. In seiner Entscheidung übersieht das VG Minden aber offensichtlich die eindeutig das Gegenteil feststellenden Entscheidungen des ihm übergeordneten Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen...