Der 4. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hat mit Urteil vom 02.02.2012 die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 07.09.2011 verworfen, so dass der durch den Unterzeichner vertretene Sportwettvermittler abschließend und rechtskräftig vom Tatvorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels nach § 284 StGB freigesprochen worden ist.