Am 31. Juli 2024 tippte ein Angestellter aus Mittelfranken sechs Richtige im LOTTO 6aus49. Als einziger hatte er den Jackpot in der Gewinnklasse 2 mit 1.173.373,20 Euro geknackt.
Am 31. Juli 2024 tippte ein Angestellter aus Mittelfranken sechs Richtige im LOTTO 6aus49. Als einziger hatte er den Jackpot in der Gewinnklasse 2 mit 1.173.373,20 Euro geknackt.
Auf www.lotto-bayern.de per Mausklick zum Millionär! Das kann aktuell ein 57-jähriger Beamter aus Mittelfranken behaupten. Im Spiel 77 knackte er zur Ziehung vom vergangenen Samstag den Jackpot. Und zwar als einziger Spielteilnehmer deutschlandweit. Sein Gewinn: 1.377.777 Euro.
„Eine halbe Million Euro – das ist ein schöner überschaubarer Betrag, über den wir uns richtig freuen“, so kommentierte die 49-jährige kaufmännische Angesellte aus Mittelfranken ihren Lotto-Gewinn. In der Samstagsziehung vom 15.06. hatte sie im Lotto 6aus49 sechs Richtige...
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat durch Beschluss vom 22. Juli 2009 in der Sache die Rechtmäßigkeit von zwei Untersagungsbescheiden der Regierung von Mittelfranken gegen einen in Sachsen ansässigen Internet-Sportwettenanbieter bestätigt. In den Bescheiden wird dem Sportwettenanbieter untersagt, bayerischen Internetnutzern Sportwetten anzubieten.
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 9. Februar 2009 (Az. M 22 S 09.300) die von der Regierung von Mittelfranken verfügte Untersagung der Verlosung eines in einem Vorort von München gelegenen Hauses bestätigt. Ein Münchener hatte im Internet Lose zum Preis von 19 Euro verkauft. Das Glücksspiel war so konzipiert, dass die angestrebte Teilnehmerzahl von 48.000 zunächst durch mehrere Quiz-Runden auf 100 verringert werden sollte.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit heutigem Bescheid die Verlosung eines in einem Vorort von München gelegenen Hauses untersagt. Ein Münchener bietet im Internet 48.000 Lose zum Preis von jeweils 19 Euro an. Die Regierung von Mittelfranken ist der Auffassung, dass die Verlosung in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht verstößt. So fehlt schon die erforderliche Erlaubnis.
Die Regierung von Mittelfranken hat zur Durchsetzung des seit 1. Januar 2008 geltenden gesetzlichen Verbots jeglicher Glücksspielwerbung im Internet, vier Anbietern von Internetseiten die Werbung für Glücksspiel, insbesondere auch für Sportwetten, untersagt. Die vier Adressaten der Bescheide, allesamt Anbieter von großen Sportportalen, haben gegen diese Bescheide Klage erhoben und vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Die Regierung von Mittelfranken, Bayern, hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen, in der sie Sportwetten für das Internet ordnungsrechtlich verbietet. Die Allgemeinverfügung hat folgenden Inhalt:1. Zur Werbung für illegale Sportwetten im Internet wird Folgendes festgestellt: 1.1 Verboten ist die Werbung für in Bayern illegale Sportwetten auf Internetseiten, die im Gebiet des Freistaates Bayern aufgerufen werden können. Sportwetten sind in Bayern illegal, wenn sie nicht durch die bayer. Staatliche Lotterieverwaltung veranstaltet werden.