Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit drei weitgehend inhaltsgleichen Beschlüssen vom 14.11.2023 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit drei weitgehend inhaltsgleichen Beschlüssen vom 14.11.2023 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen bestätigt.
Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden...
Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen nicht einhalten, müssen vorerst schließen. Das hat das Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden.
Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit drei nunmehr bekanntgegebenen Urteilen zu dem seit vergangenem Jahr geltenden Glücksspielrecht entschieden...
Bereits im Frühjahr 2022 wurden die Pläne des Senats von Bremen zur radikalen Neuordnung des Marktes für Spielhallen und Wettbüros bekannt. Die politischen Treiber sind Kristina Vogt (Die Linke), Bremens Wirtschaftssenatorin und der Innensenator Ulrich Mäurer.
Am 5. März hat das Abgeordnetenhaus von Berlin den Gesetzesentwurf für ein Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (Drucksache 18/2472) des Senats beschlossen. Sowohl in der dazu geführten Plenardebatte...
Das im Berliner Mindestabstandsumsetzungsgesetz (MindAbstUmsG Bln) vorgesehene Losverfahren zwischen konkurrierenden Spielhallenstandorten ist nicht zu beanstanden.
Das Niedersächsische Glücksspielgesetz soll neu geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Wie in verschiedenen anderen Landesglücksspielgesetzen ist auch in Baden-Württemberg ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zwischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und Spielhallen vorgesehen (§ 42 Abs. 3 LGlüG).
In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in welchem ein Spielhallenbetreiber beantragt hatte, die Stadt Wuppertal im Wege der einstweilen Anordnung zu verpflichten, glücksspielrechtliche Konzessionen nach § 24 GlüStV...
Mit Beschluss vom 6. Juni verabschiedet der Magistrat der Stadt Frankfurt Regelungen zur nachhaltigen Reduzierung der Anzahl von Spielhallen in der Stadt. Auf Grundlage des 2012 geänderten Hessischen Spielhallengesetzes...