Zum heutigen Beschluss des Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit des Erlaubnisvorbehalts für Sportwetten und Casinospiele im Internet nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 - Verfahren I ZR 171/10 – Digibet, nimmt WestLotto wie folgt Stellung: