Zur Branchenanalyse des „Handelsblatt Research Institute“ zum illegalen Online-Glücksspiel erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp:
Zur Branchenanalyse des „Handelsblatt Research Institute“ zum illegalen Online-Glücksspiel erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp:
Mit Unterstützung des Finanzamtes, Hauptzollamt, der Steuerfahndung und der Senatsverwaltung für Wirtschaft kontrollierten gestern Beamte des Landeskriminalamtes in der Zeit von 10 bis 18 Uhr insgesamt 29 Spielstätten in Berlin.
Ein historischer Einblick in die Berliner Glücksspiel-Debatte: Dieser Artikel aus dem Jahr 2011 dokumentiert, wie Branchenverbände die strengeren Kontrollen gegen illegales Glücksspiel begrüßten, gleichzeitig aber das neue Landesspielhallengesetz und ein "Vollzugsdefizit" der Behörden kritisierten.
Berlin, 29. Juni 2011. Der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) hat am Mittwoch in Berlin die Ersten behördenübergreifenden Kontrollen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in der Bundeshauptstadt begrüßt. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Kontrollen waren letzte Woche von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bekannt gegeben wurden (PM der Senatsverwaltung für Inneres Nr. 23 vom 24.06.2011).
Teil 1 beschäftigte sich mit Fragen des sog. Internationales Privatrechts. Nach deutschem Recht können gegenüber Verbrauchern zwingende Rechtsvorschriften nicht abbedungen werden. In Teil 2 stelle ich die (relativ komplexen) Grundsätze einer AGB-Prüfung nach deutschem Recht sowie die einzelnen Prüfungsschritte und -kriterien dar. Wettbestimmungen bzw. Spielbedingungen stellen – ganz egal wie sie bezeichnet sind - rechtlich gesehen sog. Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) dar, d. h. einseitig gestellte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verwendungsfällen (laut Rechtsprechung mindestens drei).