Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird sein Urteil in den verbundenen Rechtsachen Sjöberg (Rs. C-447/08) und Gerdin (Rs. 448/08) am Donnerstag, den 8. Juli 2010, ab 9:30 Uhr verkünden. Die Vierte Kammer des EuGH wird sich in diesem Urteil voraussichtlich vor allem mit dem Diskriminierungsverbot, einem Grundsatz des Europarechts, bezüglich der Bewerbung ausländischer Glücksspielanbieter beschäftigen.