Online-Casino-Glücksspiele auch bei Bezirksregierung Düsseldorf im Visier

In einem Beitrag der Sendung „Markt“ am 11.01.2010 im WDR gegen 21.30 Uhr ist der Eindruck entstanden, dass die Bezirksregierung nichts gegen Casino-Glücksspiele im Internet tut. Die Behörde ist jedoch als Überwachungsbehörde bereits in einer Vielzahl von Fällen gegen die Anbieter von Online-Casinos zur Unterbindung unerlaubten Glücksspiels im Internet vorgegangen.

So hat die Bezirksregierung Düsseldorf in rund zwanzig Fällen gegen Online-Casinos – in Teilen unter Androhung von erheblichen Zwangsgeldern – Untersagungsanordnungen verfügt, die in großer Anzahl vor den Verwaltungsgerichten beklagt und überwiegend bereits in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt worden sind. In Ermangelung von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen der in NRW zuständigen Behörden verstoßen diese Online-Casinos gegen den Straftatbestand „unerlaubtes Glücksspiel“ in § 284 StGB und den Glücksspielstaatsvertrag.

Häufig treten reine Online-Casinos auf – z.B. europacasino.com – , zunehmend jedoch steigen auch die schwerpunktmäßig als Sportwettenanbieter bekannten Unternehmen – z.B. bwin oder interwetten – verstärkt in den strafrechtlich relevanten Casinomarkt im Internet ein. Hier ist der Handlungsdruck wegen der allzeit verfügbaren Zugänglichkeit des Internet ohne jede soziale Kontrolle erheblich und wird von der Bezirksregierung konsequent in Überwachungsverfügungen und Vollstreckungsmaßnahmen umgesetzt.

Da nicht das gesamte Interview gesendet wurde, entstand in der genanten Sendung der Eindruck, als würde die Bezirksregierung nichts gegen Glücksspiele im Internet tun.

Pressemitteilung Bezirksregierung Düsseldorf
Pressemitteilung Nr. 007/2010
Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf,
Tel.: (0211) 475 -2284, Fax: (0211) 475 -2040
http://www.brd.nrw.de
e-mail: pressestelle@brd.nrw.de